Namen und Nachrichten
Weitere Kurzmeldungen.
Die Besoldung und Versorgung aller Beamtinnen und Beamten in Deutschland wird ausschließlich durch Gesetz geregelt – und muss entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen regelmäßig angepasst werden. Dies erfolgt durch entsprechende Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze des für den Rechtskreis zuständigen Gesetzgebers. Die aktuelle Besoldungstabelle Sachsen sowie die vorläufige Besoldungstabelle für Hamburg stehen ab sofort auf www.dbb.de zur Verfügung.
Der dbb hat sich am 22. Juni 2026 auf eine grundsätzliche tarifliche Regelung für den Sonderfall „Holen aus dem Frei“ bei der Autobahn GmbH verständigt. In den kontroversen Verhandlungen wurden wesentliche Eckpunkte vereinbart– eine Detailabsprache steht noch aus. Die Finalisierung ist in den nächsten Tagen angestrebt. Über die Inhalte und Einzelheiten wird der dbb umgehend informieren.
Das „Holen aus dem Frei“ ist ein Sonderfall, der allerdings auch bei umsichtiger Dienstplanung und Vorausplanung von Rufbereitschaften nicht immer ausgeschlossen werden kann. Beim „Holen aus dem Frei“ erklären sich Beschäftigte auf Anfrage freiwillig beispielsweise im Verkehrsunfalldienst bereit einzuspringen, wenn die geplanten Kräfte nicht mehr ausreichen oder ihre zulässigen Einsatzzeiten überschritten haben. Aufgrund rechtlicher Vorgaben benötigt die Autobahn GmbH für eine Bezahlung dieser bisher im Tarifvertrag nicht geregelten Dienste eine klare tarifliche Regelung. Mit der nun im einer Protokollerklärung verankerten Lösung, wird eine attraktive und faire Lösung für die besondere Bereitschaft der Beschäftigten gefunden, sich zusätzlich einzubringen.
Kommende Termine auf dbb.de.
