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Der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit von Schwerbehinderten für den Bereich des Arbeitgeberverbands öffentlicher Dienst Baden-Württemberg (TV ATZ BW) wurde auf Initiative des dbb in Zusammenarbeit mit dem BBW erneut verlängert. Bei der Unterzeichnung am 30. Juni 2025 haben sich der dbb sowie das Finanzministerium Baden-Württemberg auf die Fortführung der tarifvertraglichen Regelung verständigt. Der Wechsel in die finanziell abgesicherte Altersteilzeit ist damit bis zum 31. Dezember 2030 weiterhin möglich. Andreas Hemsing, zweiter Bundesvorsitzender dbb und Fachvorstand Tarifpolitik, bezeichnete die Einigung als „ein starkes Zeichen für Inklusion, Teilhabe und Respekt im öffentlichen Dienst“. Mit der Verlängerung der tarifvertraglichen Grundlage bleibt schwerbehinderten Beschäftigten auch über das Jahr 2025 hinaus der gleitende Übergang in die gesetzliche Rente tariflich abgesichert möglich. BBW-Vorsitzender Kai Rosenberger begrüßt die Einigung, insbesondere auch die frühzeitige Verlängerung der Altersteilzeitregelung fünf Monate vor Ablauf des Tarifvertrages. Er sprach von einem „klare Bekenntnis zu fairen Arbeitsbedingungen“ für das Land Baden-Württemberg.