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Sachsen-Anhalt beabsichtigt, die Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen. Die Landesregierung hat dem Kabinett bereits am 17. März 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Das Kabinett hat diesen nach Anhörung der Verbände und Spitzenorganisationen der Gewerkschaften am 14. April 2026 beschlossen und direkt dem Landtag zugeleitet. Eine Beschlussfassung soll noch vor der Sommerpause erfolgen. Auf dieser Grundlage gilt ab dem 1. April 2026 in Sachsen-Anhalt eine neue Besoldungstabelle für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Auch die Landesregierung von NRW hat die systemgerechte Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifabschlusses auf den Beamten- und Versorgungsbereich zugesagt. Die Umsetzung des Tarifabschlusses erfolgt in einem Gesetzgebungsverfahren. Der entsprechende Gesetzesentwurf wird derzeit erarbeitet und soll zeitnah in den Landtag eingebracht werden. Für verbeamtete Personen, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsberechtigte ist die abschlagsweise Auszahlung mit den Bezügen für Juli 2026 rückwirkend ab dem 1. April 2026 vorgesehen. Auf dieser Grundlage gilt ab dem 1. April 2026 in Nordrhein-Westfalen eine neue Besoldungstabelle für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Beide vorläufigen Besoldungstabellen stehen auf www.dbb.de zur Verfügung.

 

 

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