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Die schriftlichen sowie mündlichen Auswahlverfahren zur fachspezifischen Qualifizierung nach § 38 Bundeslaufbahnverordnung (BLV) wurden bereits abgeschlossen. Zum diesjährigen Zulassungszeitpunkt am 1. April 2020 wurden ursprünglich 75 Bewerber/innen des mittleren Zolldienstes und 3 Bewerber/innen des mittleren Dienstes beim Bundeszentralamt für Steuern zugelassen und im Rahmen eines Rankings ausgewählt. Die Deutsche Zoll- und Finnanzgewerkschaft (BDZ) hat nun in Verhandlungen mit der Leitungsebene der Generalzolldirektion (GZD) erreicht, dass weitere 25 Bewerber/innen zum Aufstiegsverfahren zum 1. April zugelassen werden. Somit nehmen das diesjährige Aufstiegsverfahren insgesamt 100 Bewerber/innen des mittleren Zolldienstes in Anspruch. Gleichwohl hält der BDZ an seiner zentralen Forderung der jährlichen Zulassung von mindestens 200 Bewerber/innen des mittleren Zolldienstes zur fachspezifischen Qualifizierung fest – der Bedarf sei vorhanden.