Muster-Dienst-/Betriebsvereinbarung Alternierende Teleheimarbeit
Soll Teleheimarbeit in Dienststelle oder Betrieb eingeführt werden, so besteht bei Personal- und Betriebsräten oft Unklarheit über den notwendigen Regelungsumfang. Wichtig ist, dass sich alle Beteiligten darüber klar werden, dass die Einführung von Teleheimarbeit bestimmte „Spielregeln“ erfordert. Der Bundeshauptvorstand des dbb hat eine Mustervereinbarung mit den wichtigsten Eckpunkten entwickelt, die es bei Einführung von Teleheimarbeit zu beachten gilt. Teleheimarbeit ist grundsätzlich in der Form der alternierenden Telearbeit durchzuführen.