Austausch zu aktuellen Gesetzesinitiativen

Mitbestimmung stärken, Befristungen eindämmen

Im Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten Bernd Rützel hat der dbb Änderungen an aktuellen Entwürfen zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz und Gesetz zur Änderung des allgemeinen Befristungsrechts gefordert.

„Gewerkschaften brauchen dringend ein elektronisches Zugangsrecht zum Betrieb“, sagte dbb Tarifvorstand Volker Geyer bei der Videokonferenz am 22. April 2021, an der auch DPVKOM-Chefin Christina Dahlhaus und GDL-Vize Norbert Quitter teilnahmen. Der Anteil an Beschäftigten, die mobil oder in flexiblen Arbeitszeitmodellen arbeiten, nehme stetig zu. Daher seien diese Beschäftigten für die Gewerkschaften auf dem herkömmlichen Weg kaum mehr erreichbar, erklärte Geyer. „Diese Problematik beim Arbeiten im Homeoffice ist während der Corona-Pandemie für Jedermann offensichtlich geworden.“

Begrüßt hat der dbb die Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Eindämmung von Befristungen. „Wir freuen uns, dass mit dem nun vorliegende Gesetzentwurf Haushaltsbefristungen endlich wegfallen sollen“, betonte Geyer gegenüber dem SPD-Abgeordneten. Damit werde eine langjährige Forderung des dbb endlich berücksichtigt. „Obwohl der Entwurf noch nicht weit genug geht und viele Detailfragen offen bleiben, ist er ein Schritt in die richtige Richtung.“

Die bereits im Koalitionsvertrag vorgesehene Einschränkung der sachgrundlosen Befristungen sei wichtig. Allerdings solle aus dbb-Sicht die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung komplett gestrichen werden. „Dasselbe gilt für die Kettenbefristungen“, erklärte Geyer. „Deren Dauer muss unbedingt auf weniger als insgesamt fünf Jahre begrenzt werden.“ Der dbb erwarte, dass der Entwurf entsprechend der Koalitionsvereinbarung noch vor der Sommerpause verabschiedet wird – und nicht für den Wahlkampf zur Bundestagswahl im Herbst missbraucht wird, wie es teilweise in den Medien berichtet wurde.

Darüber hinaus forderte der dbb eine Ausweitung des Arbeitnehmerbegriffs im Betriebsverfassungsgesetz. „Neue Arbeitsformen haben zu einer Zunahme der Anzahl von atypischen Beschäftigungsverhältnissen geführt“, betonte Geyer. „Auch dieser Personenkreis muss künftig unter den Schutz der Betriebsverfassung gestellt werden.“ Zudem müsse im Betriebsverfassungsgesetz geregelt sein, dass mitbestimmungspflichtige Maßnahmen, die ein Arbeitgeber ohne Beteiligung des Betriebsrats einführt, erst umgesetzt werden dürfen, wenn sie rechtssicher geklärt oder wirksam mitbestimmt sind.

 

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