Rheinland-Pfalz:

Mehr Urlaub für Beschäftigte im kommunalen Nahverkehr

Auf mehr Urlaubstage für Beschäftigte im kommunalen Nahverkehr Rheinland-Pfalz mit einer Betriebszugehörigkeit von weniger als zehn Jahren haben sich der dbb beamtenbund und tarifunion, der für seine Mitgliedsgewerkschaft NahVG verhandelt, und der Kommunale Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz am 22. November 2017 geeinigt.

Ab dem 1. Januar 2019 erhöht sich der Urlaubsanspruch für Beschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit bis zu fünf Jahren von 27 Arbeitstage auf 28 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Für Beschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit ab fünf Jahren gibt es statt 29 Arbeitstagen 30 Arbeitstage Jahresurlaub. Damit gibt es ab dem 1. Januar 2019 nur noch zwei Betriebszugehörigkeitszeiten, die für den Urlaubsanspruch der Beschäftigten maßgeblich sind: Bis zu fünf Jahren mit 28 Arbeitstagen Urlaub und ab fünf Jahren mit 30 Arbeitstagen Urlaub.

Zusätzlich wird ab dem 1. Januar 2020 die Betriebszugehörigkeitsdauer, die für den Urlaubsanspruch entscheidend ist, um ein Jahr verkürzt. Ab dem 1. Januar 2020 erhalten Beschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeitsdauer von bis zu vier Jahren 28 Arbeitstage Urlaub pro Kalenderjahr, ab einer Betriebszugehörigkeit von vier Jahren gibt es 30 Tage Jahresurlaub. Der Tarifvertrag läuft bis zum 30. Juni 2020. 

Der dbb bewertet den Abschluss als „wichtiges und wertschätzendes Signal an alle Beschäftigten, die täglich durch ihre Leistung, ihren Einsatz und ihre Motivation zum Erfolg des kommunalen Nahverkehrs in Rheinland-Pfalz beitragen“.

 

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