Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

Mehr Rechte für Ermittler im Kampf gegen Kinderpornographie

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat die am 17. Januar 2020 vom Bundestag beschlossenen Gesetzesverschärfungen im Strafgesetzbuch zur Bekämpfung von Kinderpornographie und Kindesmissbrauch begrüßt.

DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt sagte: „Mit den Gesetzesänderungen wird es Ermittlern endlich ermöglicht, wirksamer gegen die Verbreitung und den Austausch von kinderpornographischem Material im Netz vorzugehen. Das wird auch Zeit, denn die Zahlen dieser Straftaten steigen an und die Täter konnten sich bisher relativ sicher fühlen. Wenn speziell geschulte Polizeibeamte nun selbst aktiv unter strengen Voraussetzungen und mit computergenerierten Bildern sich in diese Chaträume einloggen können, haben wir eine wesentliche Hürde zur effektiveren Bekämpfung solcher Straftaten genommen.“

Es sei auch richtig, dass bereits der untaugliche Versuch zur Anbahnung von sexuellen Kontakten mit einem Kind unter Strafe gestellt wird. „Das heißt, wenn der Täter glaubt, mit einem Kind zu chatten, dies in Wahrheit aber ein

Erwachsener ist. Um Kinder wirksam zu schützen und künftige Straftaten zu verhindern, ist diese Gesetzesverschärfung notwendig“, so Wendt.

Ermittler, die mit Kindesmissbrauch und Kinderpornographie konfrontiert werden, erklärte der DPolG Chef weiter, seien besonderen Belastungen ausgesetzt. „Wir fordern deshalb als Deutsche Polizeigewerkschaft von der Politik und vom Dienstherrn, diesen psychischen Herausforderungen sowohl finanziell als auch mit speziellen psychosozialen Betreuungsangeboten gerecht zu werden. Keine Polizistin und kein Polizist sollte mit solchen verabscheuungswürdigen Bildern, die nach Feierabend nicht verschwunden sind aus dem Kopf, allein gelassen werden.“

 

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