Verhandlungen abgeschlossen

Marburger Verkehrsgesellschaft: Überleitung in TV-N Hessen erfolgreich

Am 21. November 2019 haben der dbb (verhandelt für NahVG) und die Geschäftsführung der Marburger Verkehrsgesellschaft (MVG) gemeinsam mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) Hessen eine äußerst zufriedenstellende Einigung erzielt. Die MVG und ihre Beschäftigten werden damit in den TV-N Hessen übergeleitet.

Die Überleitung erfolgt zum 1. Januar 2020. Folgende großen Erfolge konnten der dbb durchsetzen:

  • Regelung zur Stufenzuordnung, bei der die bisherige Beschäftigungszeit berücksichtigt wird und anders als im TV-N Hessen die Beschäftigten mindestens in die Stufe 2 eingestuft werden;
  • Finanzielle Besserstellung aller Beschäftigen;
  • Bessere Einstufung auch für die Auszubildenden, ein Aufstieg in die Stufe 2 erfolgt bereits ein Jahr nach Abschluss der Ausbildung;
  • Monatliche Abschlagszahlung der Jahressonderzahlung in Höhe von 100 Euro für die Beschäftigten in Stufe 2;

Der TV-N Hessen schafft für alle Beschäftigten der MVG deutlich bessere Rahmenbedingungen. Unter anderem werden die Beschäftigten in der kommunalen Zusatzversorgungskasse versichert und erhalten damit eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung. Es wird eine Jahressonderzahlung gezahlt und automatische Entgelterhöhungen durch Stufenaufstiege eingeführt.

Die Beschäftigten erhalten durch diesen Abschluss ein wichtiges und wertschätzendes Signal durch ihre Geschäftsführung. Ihre tägliche Leistung und ihr Einsatz werden nun auch wirtschaftlich belohnt.

Hintergrund

Bisher ist die MVG Mitglied im Landesverband Hessischer Omnibusunternehmer (LHO). Die Mitgliedschaft wurde zum Ende des Jahres 2019 gekündigt. Der mit dem LHO geschlossene Tarifvertrag gilt bei der MVG also noch bis zum 31. Dezember 2019. Ab dem 1. Januar 2020 ist die MVG Mitglied im KAV Hessen. Für Mitglieder des KAV Hessen gilt der TV-N Hessen, zukünftig also auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MVG. Für Auszubildende gilt dann der TVAöD.

 

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