Thüringen

„Loyalität hat Grenzen“ – auch für Beamtinnen und Beamte

Gemeinsam mit Jura-Professorin Anna Leisner-Egensperger von der Uni Jena hat der tbb am 17. April 2024 über „Die Grenzen der Loyalität im öffentlichen Dienst“ informiert und diskutiert.

dbb aktuell

„Werden Vorgesetzte zum Verdachts- oder Prüffall des Verfassungsschutzes auf Extremismus, kann daraus aber nicht auf Rechtswidrigkeit einer Weisung geschlossen werden. Eine Einstufung Vorgesetzter als Extremist hebt nicht die Folgepflicht gegenüber solchen Weisungen auf“, so Leisner-Egensperger. Dies könne lediglich ein Indiz auf Rechtswidrigkeit einer Anordnung sein. Es gebe daher Anlass, deren Rechtmäßigkeit genauer zu prüfen. „Im Zweifel muss der Beamte seine Bedenken sofort seinem unmittelbaren Vorgesetzten mitteilen. Bleibt die Anordnung aufrechterhalten, müssen Beamte sie dem nächsthöheren Vorgesetzten vorlegen. Wird dann eine solche Anordnung bestätigt, haben Beamtinnen und Beamte sie auszuführen; sind dann aber von eigener Verantwortung befreit.“ Leisner-Egensperger wies jedoch darauf hin, dass Anweisungen durchaus verweigert werden können. Genau dann, wenn sie die Würde des Menschen verletzten, strafbar oder ordnungswidrig seien und dies für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar wäre: „Das sichert das Beamtenrecht.“

Der tbb Vorsitzende Frank Schönborn sagte: „Die Teilnehmer haben jetzt eine viel klarere Vorstellung davon, wo die Grenze zwischen Gehorsam gegenüber dem Vorgesetzten und der Treue zur Verfassung verläuft – wir hoffen natürlich, dass den Thüringer Beamten ein solcher Konflikt erspart bleibt.“ Betroffenen riet er, sich im Zweifelsfall unverzüglich an die Personalräte oder Gewerkschaftsvertreter zu wenden.

Ausführliche Informationen zur Veranstaltung gibt es unter www.thueringer-beamtenbund.de.

 

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