dbb bundesfrauenvertretung:

Lohngerechtigkeitsgesetz bleibt hinter Erwartungen zurück

Der Bundestag hat dem Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zugestimmt. Aus Sicht der dbb bundesfrauenvertretung war das Gesetzesvorhaben längst überfällig. Dennoch bleibe das verabschiedete Regelwerk hinter den Erwartungen zurück. „Wir haben uns von der großen Koalition mehr Mut erhofft, ein echtes Lohngerechtigkeitsgesetz umzusetzen, das diesen Namen auch verdient“, sagte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung am 31. März 2017.

Einen zentralen Schwachpunkt des Gesetzes sehen dbb und dbb bundesfrauenvertretung demnach im eingeschränkten Wirkbereich des individuellen Auskunftsanspruchs. „Wer in Unternehmen mit weniger als 200 Beschäftigten tätig ist, hat das Nachsehen. Damit haben Frauen, die in kleinen und Kleinstbetrieben tätig sind, keine Chance, sich über ihre Lohnsituation ein verlässliches Bild zu verschaffen“, betonte Wildfeuer.

Auch für den öffentlichen Dienst und seine privatisierten Bereiche sei das Gesetz nur bedingt anwendbar. Zu sehr komme das Gesetz den Arbeitgebern entgegen. Wildfeuer: „Der Fokus liegt auf der Selbstverpflichtung der Unternehmen, für mehr Transparenz und gerechte Löhne zu sorgen. Die Bringschuld lastet aber auf den Schultern der Arbeitnehmenden und deren Vertretungen. Hier hat die Politik nichts aus den Erfahrungen mit der freiwilligen Selbstverpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen gelernt.“ Zudem fehlten wirkungsvolle Sanktionsmechanismen, um Verstöße gegen eine gerechte Bezahlung nachhaltig und wirkungsvoll zu ahnden. „Arbeitgeber werden lediglich aufgefordert, Entgeltregelungen und Entgeltbestandteile alle fünf Jahre zu prüfen. Erschwerend kommt hinzu, dass Unternehmen frei wählen können, nach welcher Methode sie die freiwillige Prüfung durchführen möchten. Die statistische Vergleichbarkeit bleibt damit auf der Strecke“, so Wildfeuer.

 

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