Sozialverträgliche Begleitung der Funktionalreform und TV Umbau

Lehrkräfte müssen umfassend qualifiziert werden

Wie kann die Qualität der schulischen Bildung in den kommenden Jahren gestärkt werden? Um dieses Thema ging es am 1. November 2017 in einer Arbeitsgruppe, die die in §17 des Tarifvertrags Umbau (TV Umbau) vereinbarten Sonderregelungen für Lehrkräfte in Brandenburg berät. Diese Arbeitsgruppe bestand aus Vertretern des dbb, der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, der Staatskanzlei und der betroffenen Ministerien für Finanzen, für Bildung, Jugend und Sport sowie des Innern und für Kommunales.

Einvernehmen bestand darüber, dass der TV Umbau ein wichtiges Instrument ist, die Qualität der schulischen Bildung zu erhalten und zu stärken, aber auch um Anreize für die Lehrer zu schaffen, sich neuen Herausforderungen zu stellen. Ein wichtiges Thema sind dabei Qualifizierungsangebote für Lehrkräfte, die als so genannte Seiteneinsteiger künftig im Schuldienst tätig werden sollen. Da der Bedarf an den brandenburgischen Schulen in den nächsten Jahren nicht mehr durch voll ausgebildete Lehrkräfte gedeckt werden kann, wird die Zahl der so genannten Seiteneinsteiger erheblich zu nehmen.

Grundlegende Fortbildung vor Tätigkeitsaufnahme gefordert

Die Gewerkschaften fordern, dass diese Lehrkräfte vor Beginn ihrer Lehrtätigkeit eine grundlegende Fortbildung erhalten, die sie auf ihre Tätigkeit in der Schule vorbereitet. Daran anschließen sollen sich Qualifizierungsangebote, die sie berufsbegleitend zu einem vollwertigen Lehrerabschluss führen. Diese Maßnahmen müssen langfristig angelegt sein und Planungssicherheit für den Schulbereich bieten. Aus Sicht aller Gewerkschaften ist es unerlässlich, den TV Umbau weit über das Jahr 2019 zu verlängern.

Qualifikation bei speziellen Fachbedarfen

Im Grundsatz einig waren sich die Vertreter der Gewerkschaften und Arbeitgeber, dass es wegen der Absicherung von speziellen Fachbedarfen auch für voll ausgebildete Lehrkräfte Angebote zur Erweiterung ihrer Abschlüsse um neue Fächer bzw. Schulstufen geben müsse. Die Voraussetzung für eine Qualifikationsmaßnahme im Sinne des TV Umbau „im dienstlichen Interesse“, soll auch dann erfüllt sein, wenn ein entsprechender Fachbedarf vorliegt.

Diskussion zur Mobilitätsprämie

Die Weiterführung der Mobilitätsprämie für Lehrkräfte, die aufgrund von speziellen Fachbedarfen an mehreren Schulstandorten unterrichten müssen und die Gewährung von Anrechnungsstunden für die Betreuung und Unterstützung von Seiteneinsteigern wurde zwischen den Beteiligten kontrovers diskutiert.

Vorschlag zur Formulierung von § 17 TV Umbau vorgelegt

Oberste Priorität hat für alle Beteiligten das Ziel, auch in den nächsten Jahren, den Unterricht durch gut ausgebildete Lehrkräfte absichern zu können. Nach Absprache mit den dbb-Vertretern hat die GEW Brandenburg einen konkreten Vorschlag zur Formulierung des § 17 TV Umbau vorgelegt. Dieser Vorschlag stimmt mit den Forderungen des dbb überein und stellt somit eine gute Ausgangsbasis für die weiteren Verhandlungen am 13.November 2017 dar.

Hintergrund:

in der zweiten Verhandlungsrunde zum TV Umbau zwischen den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, der Landesregierung und dem Kommunalen Arbeitgeberverband Brandenburg am 24. Oktober 2017, wurde vereinbart, die im § 17 des TV Umbau vereinbarten Sonderregelungen für Lehrkräfte in einer eigenen Arbeitsgruppe zu beraten. Am 1. November 2017 tagte diese Arbeitsgruppe mit den betroffenen Ministerien (MdF, MBJS, MiK), der Staatskanzlei und Vertretern des dbb sowie der GEW.

 

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