Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)Lebenslange Haft für den Mörder von Rouven Laur folgerichtig

Das am 16. September 2025 vom Oberlandesgericht Stuttgart gesprochene Urteil gegen den afghanischen Staatsangehörigen Sulaiman A. ist für die DPolG folgerichtig und notwendig. Die lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes an dem Mannheimer Polizisten Rouven Laur sowie mehrfachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung, verbunden mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, entspreche der unfassbaren Brutalität und Grausamkeit dieser Tat.

Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bedeutet, dass eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren – wie sie bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe grundsätzlich möglich wäre – ausgeschlossen ist. Der Täter wird damit voraussichtlich bis zu seinem Lebensende in Haft bleiben. Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der DPolG, erklärte: „Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist ein wichtiges Signal. Auch wenn das Gericht keine Sicherheitsverwahrung angeordnet hat, bleibt entscheidend, dass der Täter dauerhaft von der Gesellschaft ferngehalten wird.“

 

Für die DPolG steht fest: Dieser Täter darf nie wieder in Freiheit gelangen – und wenn er jemals wieder freien Boden betritt, dann nur in seinem Herkunftsland. Es muss sichergestellt sein, dass er für seine Taten vollumfänglich büßt. Sollte eine Abschiebung nicht möglich sein, muss die Strafe konsequent in einem deutschen Gefängnis vollzogen werden. 

 

Die Politik müsse endlich handeln, so Wendt weiter: Es brauche klare gesetzliche Regelungen, die es ermöglichen, Schwerstkriminelle auch in Länder wie Afghanistan zurückzuführen – insbesondere, wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. „Die Polizei steht tagtäglich im Dienst der Gesellschaft und darf nicht zum Ziel extremistischer Gewalt werden.“ Die DPolG fordert zudem eine umfassende politische und interne Aufarbeitung der Tat. Die zögerliche Reaktion der politischen Entscheidungsträger nach dem Mord an Rouven Laur ist nicht akzeptabel. Es brauche konkrete Maßnahmen zum Schutz der Polizeibeamtinnen und -beamten sowie eine entschlossene Haltung gegenüber radikalisierten Gewalttätern.

 

Doch so konsequent dieses Urteil auch ist – es holt Rouven Laur nicht zurück. Der Schmerz über den Verlust bleibe tief. Die Deutsche Polizeigewerkschaft ist in Gedanken bei der Familie, den Angehörigen und den Kolleginnen und Kollegen von Rouven Laur. Die Anteilnahme und Solidarität innerhalb der Polizeifamilie in ganz Deutschland war und ist überwältigend.

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