Tag der Organspende

Leben verlängern, wo das eigene endet

„Beim Thema Organspende sollten alle die eigene Entscheidung sorgsam dokumentieren“, sagt Horst Günther Klitzing, Vorsitzender der dbb bundesseniorenvertretung.

dbb senioren

„Viele Menschen fühlen sich unwohl, bereits wenn es um die eigene Patientenverfügung geht. Sich über den eigenen Tod Gedanken zu machen, scheuen sich wahrscheinlich die meisten, aber dennoch wird er kommen“, so der dbb Seniorenchef zum diesjährigen Tag der Organspende am 1. Juni. „So wie viele Regelungen zum Nachlass treffen, sollte jede und jeder auch darüber nachdenken, ob man selbst Leben retten möchte, wenn das eigene zu Ende geht.“ Diese Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist hoch persönlich und von allen - Familie, Ärzten - zu respektieren. Sie sollte auf umfassender Information beruhen, wie sie beispielsweise die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bereitstellt. „Seniorinnen und Senioren sind keineswegs zu alt, sich mit der Frage zu befassen - und womöglich ein anderes Leben verlängern zu helfen. Beim Thema Organspende geht es um Trägheit, um Scheu. Die gilt es zu überwinden. Alle sollten die je eigene Entscheidung sorgsam dokumentieren und der Gesellschaft, wo möglich, ein positives Angebot machen“, so Klitzing.

Hintergrund:

Der Tag der Organspende findet jedes Jahr am ersten Samstag im Juni statt. Er soll aufklären und all jenen danken, die ihre Entscheidung zum Thema Organspende bereits dokumentiert haben. Es gibt keine Altersbegrenzung. Ob Organe für eine Transplantation in Frage kommen, wird in jedem Fall sehr genau geprüft. Das Durchschnittsalter von Organspenderinnen und -spendern in Deutschland beträgt aktuell 57 Jahre. Deutschlands älteste Organspenderin war 98 Jahre alt. Dass ihre Leber erfolgreich transplantiert werden konnte, spricht für das lange und gesunde Leben, das sie geführt hat.

Für Organentnahmen gelten zwei Voraussetzungen: Der irreversible Hirnfunktionsausfall muss zweifelsfrei nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt sein, und es muss eine Einwilligung zur Organspende vorliegen. Dies kann eine schriftliche Einverständniserklärung des Spenders sein - etwa als Organspendeausweis, als Patientenverfügung oder per Registrierung im Organspenderegister. Auch eine Person, der die Entscheidung vom Spender oder der Spenderin übertragen wurde, kann dies tun. Andernfalls werden Angehörige um eine Entscheidung nach dem mündlichen Willen oder im Sinne des Verstorbenen gebeten.

 

 

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