Neugestaltung Bundeslaufbahnverordnung
Laufbahnrecht muss attraktiver werden
Der Bund will das Laufbahnrecht ändern und hat Pläne für eine Neugestaltung der Bundeslaufbahnverordnung vorgelegt. Der dbb begrüßt den Ansatz, hält aber weitere Verbesserungen für zwingend. „Das Laufbahnrecht muss deutlich attraktiver werden“, fordert dbb Vize und Beamtenvorstand Friedhelm Schäfer.
Ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zu einer Änderung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) und anderer laufbahnrechtlicher Vorschriften sieht vor, Anpassungen an die Gesetzgebung und Rechtsprechung in Einzelfällen sowie an die Personalpraxis vorzunehmen. So sind u.a. Erleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung in Auswahl- und Prüfungsverfahren, ein erweitertes Benachteiligungsverbot für Beamtinnen im Mutterschutz sowie Änderungen bei den Mindestzeiten des Vorbereitungsdienstes und bei der Anrechnung von Tätigkeiten bei anderen Dienstherrn vorgesehen. Zudem soll die Nachwuchsgewinnung durch eine Flexibilisierung und Öffnung der BLV erleichtert und dienstzeitbegleitende akademische Abschlüsse besser anerkannt werden. Verstärken will man auch die Bestenförderung nach § 27 BLV, die von den Behörden in der Bundesverwaltung bislang sehr unterschiedlich angewendet wird, zum Teil fast gar nicht.
„Das geht alles in die richtige Richtung, aber definitiv noch nicht weit genug“, stellte dbb Vize Friedhelm Schäfer am 7. Mai 2020 in Berlin fest. „Es wird leider die Chance vertan, die BLV zukunftsfähig an die sich verändernden Rahmenbedingungen des Bewerberangebotes und des Arbeitsmarktes anzupassen und eine weitere Verbesserung hinsichtlich der Durchlässigkeit der Laufbahngruppen im Interesse von leistungsstarken Beamtinnen und Beamten anzugehen“, so Schäfer. „Wenn die Bundesverwaltung, die demografisch erheblich unter Druck steht, weiterhin qualifizierte und hochmotivierte Menschen für den Staatsdienst gewinnen will, muss sie ein attraktives und zeitgemäßes Arbeitsumfeld mit nachhaltigen Perspektiven anbieten“, machte Schäfer klar. Vor diesem Hintergrund fehle nach wie vor ein praxisorientiertes Aufstiegsformat für den Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst, das auch unter Vereinbarkeitsgesichtspunkten attraktiv ist. Vorbereitungsdienst-Zeiten seien in vielen Bereichen noch immer viel zu lang. Auch Überlegungen zu einer grundlegenden Reform des Laufbahnmodells wären aus Sicht des dbb wünschenswert: „Mit einer laufbahnübergreifenden Dienstpostenbewertung mittels einer Ämterspreizung, etwa im mittleren Dienst bis A 11 und im gehobenen Dienst bis A 15, könnten wir der Fachkompetenz und dauerhaften Spezialisierung von Beamtinnen und Beamten Rechnung tragen – das wäre ein wirklicher Ausdruck von Wertschätzung, die die Kolleginnen und Kollegen verdienen, aber seit Jahren nicht bekommen.“
Ein weitere „Baustelle“ ist für den dbb das Beurteilungsverfahren. „Es ist belegt, dass die dienstliche Beurteilung für Frauen im öffentlichen Dienst eine Karrierebremse ist. Deswegen bedürfen Beurteilungsgrundsätze und -kriterien einer umfassenden geschlechtergerechten Überarbeitung.“ Zur Vollständigen dbb Stellungnahme (PDF, dbb).