Baden-Württemberg

Laufbahnrecht: BBW lehnt Verordnungsentwurf ab

Der dbb Landesbund Baden-Württemberg hat am 22. August 2024 Kritik an den Plänen der Landesregierung für eine neue „Laufbahn des höheren geistes- und sozialwissenschaftlichen Dienstes“ geübt.

Bereits in seiner Stellungnahme hatte der BBW unmissverständlich deutlich gemacht, dass er eine solche Laufbahn nicht nur ablehne, sondern sie rechtlich sogar für nicht zulässig halte. Schließlich könnten Absolventinnen und Absolventen von Studiengängen wie Geschichtswissenschaften, Rhetorik, Religionswissenschaften, Journalismus, Kommunikationswissenschaften, Planung und Partizipation, Sprachwissenschaften, Pädagogik, Erziehungswissenschaften, Soziale Arbeit, Ethnologie, Kulturwissenschaften und Soziologie kaum hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, was dem Beamtenstatus widerspräche. Zudem blieben die vorgesehenen Anforderungen für den Erwerb der Laufbahnbefähigung des höheren geistes- und sozialwissenschaftlichen Dienstes durch eine dreijährige Berufstätigkeit hinter den Anforderungen für den Erwerb der Laufbahnbefähigung für den höheren Verwaltungsdienst deutlich zurück.

Kritisch beleuchtet hatte der BBW weiter, dass der Verordnungsentwurf aus dem grün geführten Staatsministerium kommt und nicht aus dem für solcherlei Angelegenheiten zuständigem Innenministerium, bevor die Stellungnahme mit der Feststellung endet: „Der BBW muss – auch vor der aktuellen Debatte um den Landeshaushalt – darauf hinweisen, dass eine Verbeamtung kein Selbstzweck ist. Vielmehr ist aufgrund des vorliegenden Entwurfs zu befürchten, dass vorhandene Beschäftigte im Staatsministerium, den Ministerien oder im parlamentarischen Beratungsdienst, die die Voraussetzungen des aktuellen Laufbahnrechts nicht erfüllen können, rechtzeitig vor der Landtagswahl versorgt werden sollen.“

 

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