Berlin

Landesantidiskriminierungsgesetz: Kein gleiches Recht für alle?

Laut Medienberichten hat Berlins Innensenator Andreas Geisel bei der Innenministerkonferenz am 18. Juni 2020 erklärt, dass den anderen Bundesländern schriftlich zugesichert werden soll, dass das umstrittene Landesantidiskriminierungsgesetz (dbb aktuell berichtete) auf deren Beschäftigte - beispielsweise Polizeivollzugskräfte - keine Auswirkungen haben wird.

Frank Becker, dbb Landeschef in Berlin, erklärte dazu: „Wir erwarten von Innensenator Geisel, dass ‚Gleiches Recht für alle!‘ gilt. Die Erklärung des Innensenators, dass Berlin weder Regressansprüche an andere Länder stellen noch über disziplinarrechtliche Maßnahmen für auswärtige Beamten entscheiden wird, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen haben sollten, muss auch für die Beschäftigten des Landes Berlin gelten.“

 

 

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