Schleswig-Holstein
Lage des öffentlichen Dienstes: Gespräch mit Ministerpräsident Daniel Günther
Wenn die Bürgerinnen und Bürger mehrheitlich den Staat für überfordert halten und auch die Beschäftigten darunter leiden, die zunehmenden Anforderungen an den öffentlichen Dienst nicht mehr vollständig erfüllen zu können, dann muss dringend gehandelt werden. Das hat die Spitze des dbb Landesvorstands bei einem Austausch mit Ministerpräsidenten Daniel Günther deutlich gemacht.
Bemängelt wurden seitens des dbb Landesbundes unzureichende Maßnahmen für einen wirksamen Bürokratieabbau sowie für attraktive Arbeits- und Einkommensbedingungen.
Die aktuell zu verzeichnenden Maßnahmen beim Bürokratieabbau wie die Vereinbarung zwischen Land und Kommunen über 63 Einzelpunkte oder das 74 Artikel umfassende vierte Bürokratieentlastungsgesetz des Bundes haben aus Sicht des dbb sh einen schwerwiegenden Mangel: die meisten Beschäftigten werden keinerlei Entlastung spüren. Benötigt würden keine Endlosschleifen kleinteiliger Einzelmaßnahmen, sondern strategische Weichenstellungen für weniger Regelungen und klare Zuständigkeiten. Deshalb schlägt der dbb sh eine unabhängige Stelle vor, die Vorschläge zusammenstellt und zur Entscheidungsreife führt.
Nicht viel besser sieht es aus bei den Einkommens- und Arbeitsbedingungen, die bezüglich der Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen von der Landespolitik verantwortet werden. Hier verzeichnet der dbb sh eine Zunahme statt einer eigentlich erforderlichen Abnahme der Unzulänglichkeiten. In zwei seit langem schwelenden Punkten steigt der Druck: Da die Arbeitszeit Gegenstand anstehender Einkommensrunden wird, soll auch die nicht mehr zeitgemäße 41-Stunden-Woche erneut thematisiert werden. Außerdem dürfte im „Weihnachtsgeld-Konflikt“ durch eine im Jahr 2025 erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes endlich ein Handlungserfordernis ausgelöst werden. Neue kritikwürdige Vorhaben beinhaltet das Haushaltsbegleitgesetz mit der Anhebung des Beihilfe-Selbstbehalts und der Aussetzung der Zuführung in den Versorgungsfonds.