KVdR-Pflichtmitgliedschaft: Frauen besser informieren
Am 24. September 2015 trafen der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung Wolfgang Speck und der Bundestagsabgeordnete Peter Meiwald (Bündnis 90/ Die Grünen) in Berlin zu einem Meinungsaustausch zusammen. Hauptthema des Gesprächs war die Voraussetzung für eine Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR).
Betroffene Frauen müssen mindestens 9/10 der zweiten Hälfte des Zeitraums zwischen der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Stellung des Rentenantrags Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder familienversichert gewesen sein. Viele Frauen erfüllen diese Voraussetzung wegen Kindererziehung und Pflege Angehöriger nicht, erfahren dies jedoch erst, wenn der Rentenantrag bereits gestellt wurde. Zwar können sie sich freiwillig in der KVdR versichern, jedoch sind die Beiträge deutlich höher als bei einer Pflichtmitgliedschaft.
Der Forderung von Wolfgang Speck, dass die Betroffenen auf dieses Problem hingewiesen werden müssten, wenn sie noch erwerbstätig sind, um die Versicherungszeit gegebenfalls noch erfüllen zu können, stimmte Peter Meiwald zu. Den weiteren Vorschlag von Speck, die Zeiten der Kindererziehung und Pflege von Angehörigen aus dem Gesamtzeitraum der Erwerbstätigkeit herauszurechnen, nahm Maiwald als Mitglied im Petitionsausschuss mit Interesse zur Kenntnis. Er sagte eine Prüfung des Vorschlags zu. Über das Thema, zu dem eine Vielzahl von Petitionen beim Deutschen Bundestag eingereicht worden sind, wird demnächst ein Berichterstattergespräch zwischen Mitgliedern des Petitionsausschusses und dem Bundesgesundheitsministerium stattfinden.