Nordrhein-WestfalenKritik an Diskussion über Beamtenversorgung

Nachdem der NRW- Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Karl-Josef Laumann in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) unredliche Vergleiche zwischen gesetzlicher Rente und Versorgung von Beamtinnen und Beamten angestellt hat, reagiert der DBB NRW deutlich.

dbb aktuell

Der 1. Vorsitzende des dbb Landesbund Roland Staude sagte am 25. August 2025: „Offensichtlich hat sich Minister Laumann von der gegenwärtigen Diskussion über die Einbeziehung der Beamtenschaft in die Rentenversicherung anstecken lassen. Laumanns Einlassungen sind wenig hilfreich in der Findung eines gesamtgesellschaftlichen Konsenses. Wir sollten vielmehr zu einer Versachlichung des Diskurses zurückkehren.“ Der DBB NRW verweist darauf, dass Vertreter der Landesregierung in den letzten Wochen bereits ein klares Bekenntnis zur derzeitigen Ausgestaltung des Berufsbeamtentums abgegeben haben. So hatte NRW-Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk öffentlich kommuniziert, dass angesichts einer stärker polarisierten Gesellschaft der Staat froh sein sollte, loyale Mitarbeiter zu haben.

Dieser Einschätzung schließt sich Staude an: „Für die Gewährleistung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist das Berufsbeamtentum ein rechtsstaatlicher Stabilitätsanker. Angesichts der gegenwärtigen geopolitischen Entwicklungen müssen wir vielmehr über eine generelle Ausweitung der Verbeamtung über den hoheitlichen Bereich hinaus auf die Bereiche der kritischen Infrastruktur und der allgemeinen Daseinsvorsorge nachdenken. Diese Bereiche sollten streikfrei und überparteilich sein.“

Es sei ein Versäumnis der Politik gewesen, seit dem Bundesversorgungsgesetz von 1957 nicht konsequent finanzielle Rücklagen gebildet zu haben, um eine angemessene finanzielle Absicherung der heutigen Pensionen zu gewährleisten. „Diese politischen Verfehlungen holen uns heute ein.“ Auch der Vergleich mit dem österreichischen Modell hält Staude für wenig sachgerecht: „Der Beitragssatz zur österreichischen gesetzlichen Rentenversicherung beträgt insgesamt 22,8 Prozent des Bruttogehalts und ist somit höher als der deutsche Beitrag von 18,6 Prozent. Zudem beträgt die Anspruchsfrist in Österreich 15 Jahre, wogegen in Deutschland bereits fünf Jahre für einen Leistungsbezug ab dem 67. Lebensjahr ausreichen. Das ist von der Politik so gewollt. Für daraus resultierende finanzielle Verwerfungen im deutschen Rentensystem nun die Beamtenschaft in Verantwortung zu nehmen ist schon etwas fragwürdig“, so Staude. Gerade die Beamtenschaft habe in den letzten Jahrzehnten nicht unerhebliche Beiträge zur Sicherung der Haushalte von Land und Kommunen geleistet, um die bisherigen finanzstrukturellen Versäumnisse der Politik zu kompensieren.

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