dbb senioren

Kein Einspruch wegen möglicher Doppelbesteuerung notwendig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte am 31. Mai 2021 zwei Urteile zur möglichen Doppelbesteuerung von Rentnerinnen und Rentnern vorgelegt. In beiden Verfahren wurden die Revisionen der Kläger als unbegründet zurückgewiesen.

Gleichzeitig machte der BFH deutlich, dass er Doppelbesteuerungen für zukünftige Rentnerinnen und Rentner nicht ausschließen könne. Die Klagen sind nunmehr beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

Mittlerweile hat das Bundesfinanzministerium im Einvernehmen mit den obersten Landesfinanzbehörden einen sogenannten Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der Besteuerung von Renten erlassen. Demnach müssen derzeit keine Einsprüche gegen Steuerbescheide wegen einer etwaigen Doppelbesteuerung eingelegt werden, da der Steuerbescheid in diesem Punkt offenbleibt.

Der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung Horst Günther Klitzing weist darauf hin, dass Steuerpflichtige darauf achten sollten, dass Steuerbescheide diesen Hinweis enthalten. „Die Entscheidung der Finanzbehörden ist richtig, sie erleichtert den Umgang aller Beteiligten mit der komplexen Materie“, so Klitzing. Allerdings sollten Rentnerinnen und Rentner nicht zu viel erwarten, denn „schon der BFH hat darauf hingewiesen, dass insbesondere zukünftige Rentnergenerationen betroffen sein werden“. Zudem seien zum Beispiel eher Selbstständige betroffen, die freiwillig in die GRV eingezahlt beziehungsweise hohe Erwerbseinkommen bezogen haben.

 

zurück

forsa Umfrage

Einkommensrunde

Einkommensrunde

mit der TdL (2023) & Hessen (2024)