Schleswig-HolsteinJustizreform: Beschäftigte müssen mitgenommen werden

„Das Vorgehen der Landesregierung bei der Gerichtsreform wird die Bereitschaft der Landesbeschäftigten, Reformen positiv zu begleiten, auch in anderen Bereichen nachhaltig beschädigen“, prognostiziert der dbb Landesvorsitzender Kai Tellkamp am 17. Oktober 2024 mit Blick auf die geplante Justizreform.

Die Beschäftigten müssen bei solchen Vorhaben rechtzeitig beteiligt und mitgenommen werden, statt vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden – wonach es bei der geplanten Gerichtsreform und der damit verbundenen Zusammenlegung und Schließung von Standorten aber derzeit aussehe.

Für den dbb sh sei es unverzichtbar, dass bei Reformprozessen mögliche Nachteile für die Beschäftigten so weit wie möglich vermieden werden. Dazu gehörten auch Maßnahmen zur sozialen Abfederung. Die Landesregierung sei daher gut beraten, solche Regelungen und einen grundsätzlichen Fahrplan für die gesamte Landesverwaltung zu schaffen. Ansonsten seien Personalabwanderung und neue Probleme bei der Gewinnung von Nachwuchskräften zu befürchten.

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