Verband Bildung und Erziehung (VBE)

Impfpflicht: Mehrbelastung darf nicht die Schulleitungen treffen

„Wir wehren uns mit Entschiedenheit dagegen, dass die Aufgabe, den Impfstatus zu kontrollieren, den Schulleitungen aufgebürdet wird. Diese sind bereits über Gebühr belastet“, sagte VBE Chef Udo Beckmann am 21. Februar 2020.

Dass eine Woche vor Inkrafttreten der Impfpflicht teilweise noch nicht bekannt sei, wer für die Durchsetzung zuständig ist, und in den bisher bekannten Verordnungen die Schulleitungen in die Pflicht genommen werden, beweise auf ein Neues die Realitätsferne der Politik. Beckmann: „Dabei ist in dem Bundesgesetz klar benannt, dass die oberste Landesgesundheitsbehörde entscheiden kann, dass der Nachweis über die Masernimpfung nicht der Leitung einer Einrichtung, sondern dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle gegenüber vorzulegen ist.“ Er fordert deshalb: „Die Erfassung des Impfstatus muss Aufgabe der Gesundheitsämter sein.“

Beckmann macht außerdem deutlich: „In den Ländern, in denen bereits Verordnungen erlassen wurden, dass Schulleitungen den Impfstatus überprüfen sollen, müssen Schulleitungen entsprechend für diese Aufgabe vorbereitet werden und es müssen ihnen zeitliche Ressourcen bereitgestellt werden. Wir erwarten eine klare Ansage der jeweiligen Kultusministerien, welche Aufgabe dafür nicht ausgeführt werden muss. Es geht nicht an, dass ständig neue Aufgaben an Schule herangetragen werden, ohne dass auch nur einmal etwas wieder abgenommen wird.“ Darüber hinaus fordere der VBE gemeinsam mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) den zeitnahen, bedarfsgerechten und flächendeckenden Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften. Bereits vor drei Jahren waren sie mit dieser Forderung an die Gesundheitsministerien und Kultusministerien herangetreten.

 

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