Autobahn GmbHHolen aus dem Frei – grundsätzliche Einigung erreicht!
Der dbb hat sich auf eine grundsätzliche tarifliche Regelung für den Sonderfall „Holen aus dem Frei“ bei der Autobahn GmbH verständigt.
In den kontroversen Verhandlungen hat der dbb sich mit der Autobahn GmbH auf die wesentlichen Eckpunkte verständigt – eine Detailabsprache steht noch aus. Die Finalisierung ist in den nächsten Tagen angestrebt. Über die Inhalte und Einzelheiten wird der dbb umgehend informieren.
Beschäftigte springen freiwillig ein
Das „Holen aus dem Frei“ ist ein Sonderfall, der allerdings auch bei umsichtiger Dienstplanung und Vorausplanung von Rufbereitschaften nicht immer ausgeschlossen werden kann. Beim „Holen aus dem Frei“ erklären sich Beschäftigte auf Anfrage freiwillig beispielsweise im Verkehrsunfalldienst bereit einzuspringen, wenn die geplanten Kräfte nicht mehr ausreichen oder ihre zulässigen Einsatzzeiten überschritten haben. Aufgrund rechtlicher Vorgaben benötigt die Autobahn GmbH für eine Bezahlung dieser bisher im Tarifvertrag nicht geregelten Dienste eine klare tarifliche Regelung. Mit der nun im einer Protokollerklärung verankerten Lösung, wird eine attraktive und faire Lösung für die besondere Bereitschaft der Beschäftigten gefunden, sich zusätzlich einzubringen.

