Hessen: dbb Landesbund empfiehlt Widerspruch gegen Besoldung in 2017

Der dbb Hessen hat am 8. November 2017 darauf hingewiesen, dass Landesbeamte weiterhin keinen Widerspruch gegen die Festsetzung ihrer Besoldung für das Jahr 2016 einlegen müssen, um ihre Rechte für den Fall zu wahren, dass ein Gericht die Verfassungswidrigkeit der Besoldung feststellt. Vorsorglich empfohlen werde jedoch ein Widerspruch gegen die Festsetzung der Besoldung für 2017.

Im Gespräch mit der Landesleitung des dbb Hessen habe Landesinnenminister Peter Beuth erklärt, dass das Land auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Besoldungsjahr 2016 weiterhin verzichte. Insoweit könne der Ausgang der Musterklageverfahren des dbb gegen die verfassungswidrige Besoldung abgewartet werden.

Da dieser Verzicht seitens des Innenministers aber nicht vollumfänglich für das Besoldungsjahr 2017 erklärt wurde, empfehle man allen Landesbeamten vorsorglich die Erhebung eines Widerspruchs gegen die Festsetzung der Besoldung fristgerecht bis spätestens zum 31.12.2017. Dafür stelle der dbb Hessen entsprechende Muster zur Verfügung, die an die Hessische Bezügestelle zu richten sind.

Der dbb Hessen weist zudem darauf hin, dass die Verzichtserklärung des Innenministers keine Wirkung für Kommunalbeamte entfalte. Wenn deren Dienstherrn nicht ebenfalls einen Verzicht erklärt hätten, werde ebenfalls ein vorsorglicher Widerspruch empfohlen. Für Versorgungsempfänger gelten alle Empfehlungen analog.

 

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