Heesen begrüßt EuGH-Urteil zur Altersgrenze, spricht sich aber für Flexibilisierung aus

Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. Juli (C-159/10 und C-160/10) zur beamtenrechtlichen Regelaltersgrenze begrüßt. Gleichzeitig sieht Heesen aber angesichts des demographischen Wandels durchaus Reformbedarf. „Eine flexiblere Handhabung, die einen freiwilligen Verbleib im Amt über die Regelaltersgrenze hinaus erlaubt, erscheint mir sinnvoll.“ Allerdings sei es gut, dass die Luxemburger Richter die gesetzliche Regelung des Höchstalters nicht in Frage gestellt hätten. „Fragen des Beamtenrechts wie auch, was das Rentenrecht der Tarifbediensteten angeht, der Sozialversicherung, gehören ausschließlich in die Regelungskompetenz der Mitgliedstaaten“, bekräftigt Heesen.

Der EuGH hat in Bezug auf hessisches Beamtenrecht geurteilt, die Regelaltersgrenze von 65 Jahren für Beamte sei europarechtlich nicht zu beanstanden, da die Regelung dem Ziel einer „ausgewogenen Altersstruktur“ und damit der Personalplanung der Verwaltung diene. Der EuGH sieht also in einem gesetzlichen Höchstalter für die Verwendung von Beamten keinen Diskriminierungstatbestand. Der dbb hat sich allerdings in den vergangenen Jahren wiederholt dafür ausgesprochen, einen freiwilligen Verbleib im Amt über die Altersgrenze hinaus zu ermöglichen. Für diese Frage seien aber die gesetzgebenden Parlamente in Deutschland zuständig und nicht die EU, so der dbb Bundesvorsitzende.

 

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