Schleswig-Holstein

Haushalt: Sorge vor Spaßmaßnahmen im öffentlichen Dienst

Der dbb sh setzt sich dafür ein, dass finanzielle Herausforderungen nicht auf dem Rücken des staatlichen Personals gelöst werden. Der öffentliche Dienst muss in der Lage sein, die von der Politik beschlossenen Aufgaben zu erfüllen. Wenn die dafür erforderlichen Ressourcen nicht bereitgestellt werden, muss der Aufgabenbestand reduziert werden.

dbb aktuell

„Wer diese Zusammenhänge ignoriert, hat ein problematisches Staatsverständnis“, bilanziert dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp am 17. Juni 205, auch mit Blick auf anstehende Haushaltsberatungen. Hintergrund: Nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Landesebene sind etliche Vorgänge und Entwicklungen zu verzeichnen, die erhebliche Auswirkungen auf die Finanzlage des Landes und der Schleswig-Holsteinischen Kommunen haben – welche auch für das Personal von Bedeutung sind:

Erstens hat das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht entschieden, dass der Landeshaushalt des Jahres 2024 verfassungswidrig war. Die von der Landesregierung vorgesehenen Notkredite waren nicht zulässig, weil die finanziellen Auswirkungen der angeführten Notlagen (Sturmflut 2023, Krieg gegen die Ukraine und Corona-Pandemie) auf den Landeshaushalt nicht ausreichend dargelegt wurde. Deshalb plant die Landesregierung, die in Anspruch genommenen Mittel aus dem Notkredit (492 Millionen Euro) noch im Jahr 2025 zu tilgen. Dafür ist ein Nachtragshaushalt vorgesehen, der allerdings nicht mit weniger Schulden auskommt. Vielmehr sollen die vom Bundestag beschlossenen neuen Verschuldungsmöglichkeiten der Länder (Lockerung der Schuldenbremse, für Schleswig-Holstein bis zu 520 Millionen Euro jährlich) genutzt werden. Die Kredite bedeuten eine Belastung in kommenden Haushalten. Nicht zu vergessen ist, dass außerdem noch Notkredite (begründet mit Corona, Ukraine) aus vorhergehenden Jahren in Höhe von aktuell noch fast einer Milliarde Euro zu tilgen sind. Diese Belastung soll auf die kommenden 14 Jahre verteilt werden.

Zweitens bedeutet die vom Bund beschlossene Bereitstellung von zusätzlichen Investitionsmitteln für Schleswig-Holstein, dass in den nächsten Jahren jeweils etwa 290 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stehen. Hier werden zwar dringend benötigte Investitionen erleichtert, die allerdings ebenfalls schuldenfinanziert sind. Der Umstand, dass nicht das Land oder die kommunale Ebene, sondern der Bund Kreditnehmer ist, ändert nichts daran, dass die Steuerzahler für die Zinsen und die Tilgung aufkommen müssen.

Dritte drohte durch die möglicherweise etwas voreilige Förderung einer Batteriezellenfabrik in Dithmarschen ein Schaden in Höhe von 600 Millionen Euro, jeweils zur Hälfte beim Bund und beim Land. Die zunächst gefeierte Ansiedlung der Fabrik mündete nach der Insolvenz in Ernüchterung. Auch wenn die politische Debatte zu den Verantwortlichkeiten noch nicht abgeschlossen ist: Der Steuerzahler muss es richten.

Viertens sorgen die Beamtinnen und Beamten für Entlastung: Die Pensionsausgaben sind niedriger als erwartet.

Fünftens wurden neue Prognosen für die Entwicklung der Steuereinnahmen bezogen auf Schleswig-Holstein ausgewertet. Danach müssen die Erwartungen für den Landeshaushalt erneut zurückgeschraubt werden. Im Vergleich zur Steuerschätzung des letzten Jahres stehen von 2025 bis 2029 insgesamt 607 Millionen Euro weniger zur Verfügung. Die prognostizierten Mindereinnahmen der Kommunen belaufen sich sogar auf 1,2 Milliarden Euro. Erste Kommunen haben bereits eine Haushaltssperre verhängt. Die Lage verschärft den Konflikt um die Finanzausstattung der Kommunen, die auf Zuweisungen des Landes angewiesen sind. Es droht sogar eine weitere Klage vor dem Landesverfassungsgericht, auch vor dem Hintergrund der ungeklärten Finanzierung der gesetzlich vorgeschriebenen Ganztagsbetreuung an Grundschulen.

 

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