Bildung

„Gute-Kita-Gesetz“: Bundeskabinett beschließt Milliardenförderung

Der dbb hat die Verabschiedung des „Gute-Kita-Gesetzes“ durch das Bundeskabinett begrüßt, forderte aber zugleich weitere Maßnahmen zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung in Deutschland.

Das Gesetz sieht vor, dass die Bundesländer aus einem „Instrumentenkasten“ je nach Bedarf eigene Handlungsfelder definieren können, um die Qualität der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Dafür können sie über einen Zeitraum von vier Jahren (bis 2022) auf die finanzielle Unterstützung durch den Bund im Gesamtvolumen von 5,5 Milliarden Euro zurückgreifen. „Das ‚Gute-Kita-Gesetz‘ ist der erste wichtige Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Versorgungs- Qualitätsverbesserung in der frühkindlichen Bildung“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach am 20. September 2018 in Berlin.

„Diesem ersten Schritt, auf den Kinder, Eltern und die Kita-Beschäftigten immerhin jahrelang gewartet haben, müssen jetzt zügig viele weitere Schritte folgen, um wirksame Erfolge zu erzielen“, mahnte Silberbach. Zwar sei der Bund nach der Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf auf die dbb Forderungen nach einer stärkeren Priorisierung der Stärkung der Kita-Leitungen und der Förderung der sprachlichen Bildung eingegangen. „Die Finanzierung der Maßnahmen für die Zeit nach 2022 ist jedoch weiterhin ungewiss, insofern ist gerade die Nachhaltigkeit des Vorhabens fraglich“, gab der dbb Bundesvorsitzende zu bedenken.

Oberstes Ziel sei nun die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften für die frühkindliche Bildung, machte Silberbach deutlich. „Mit dem Personal steht oder fällt die angestrebte Verbesserung. Deswegen sollten hier bundesweit zentrale Maßnahmen ergriffen werden.“ Auch bei den von den Ländern vorzunehmenden Qualitätsanalysen, dem zeitlichen Fahrplan für die einzelnen Umsetzungsschritte sowie der Einrichtung der Geschäftsstelle des Bundes für Koordinierungsaufgaben sei ein zeitnahes und flächendeckend koordiniertes Vorgehen wünschenswert, so der dbb Chef.

Die dbb bundesfrauenvertretung wies anlässlich des Kabinettsbeschlusses erneut auf die frauen- und gleichstellungspolitischen Signale des „Gute-Kita-Gesetzes“ hin: „Die Wünsche der Eltern, wie sie Familie und Beruf verbinden wollen, haben sich gewandelt. Frauen wollen mehr, Männer weniger arbeiten. Beide wollen qualitativ hochwertige Zeit mit den Kindern verbringen. Frauen wollen Karriere machen und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Dafür brauchen wir mehr Betreuungsplätze mit einer durchgängig hohen Betreuungsqualität. Das geht aber nur, wenn auch die überwiegend weiblichen Betreuungskräfte selbst gute Arbeitsbedingungen vorfinden – in Form von angemessener Bezahlung, guten Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie attraktiven Entwicklungschancen“, betonte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung.

 

 

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