• Menschen gehen durch ein Glasgebäude

Komplexe Regelung verursacht Mehraufwand

Grundrente: Jetzt zusätzliche Sachbearbeiter einstellen

„Auch, wenn der Weg hierhin lang war“, betonte dbb Chef Ulrich Silberbach am 3. Juli 2020, „Die Grundrente leistet einen relevanten Beitrag zur Verbesserung der Alterseinkommen vieler Geringverdiener mit langjähriger Erwerbsbiografie.“

Soziales & Gesundheit

Mit der Grundrente, die gestern im Bundestag beschlossen wurde, sollen die Renten von Menschen mit geringen Erwerbseinkommen, bei denen mindestens 33 Jahre Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung vorliegen, mit einem Zuschlag angehoben werden. Angerechnet werden hierfür neben der klassischen Beschäftigung auch die Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen.

Dabei darf ein bestimmtes Einkommen nicht überschritten werden. Bei der entsprechenden Einkommensprüfung sollen die Rentenversicherungsträger auf die bei der Steuerverwaltung vorhandenen Daten zugreifen. Die rentenrechtlichen Regelungen sind komplex, die Einkommensprüfung wird Mehraufwand verursachen. „Damit die Grundrente auch bei den Menschen ankommt“, so der Bundesvorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion weiter, „müssen jetzt zusätzliche Sachbearbeiter eingestellt werden.“ Wie groß der Aufwand ist, werde laut Silberbach daran deutlich, dass laut Prognosen der Deutschen Rentenversicherung mit dem Beginn der Auszahlung der Grundrente nicht vor Mitte 2021 zu rechnen ist und sich diese voraussichtlich bis Ende 2022 hinziehen wird.

Für die Finanzierung der Grundrente in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro im Einführungsjahr 2021 war von der Großen Koalition die Einführung einer Finanztransaktionssteuer vereinbart worden. „Es ist richtig, das Versprechen umzusetzen, niedrige Renten aufzustocken – auch ohne, dass die zur Gegenfinanzierung geplante Finanztransaktionssteuer bereits eingeführt worden ist“, kommentierte Silberbach. „Allerdings muss - auch wegen der Kosten der Corona-Krise - die Finanztransaktionssteuer auf der politischen Agenda bleiben, um die Finanzierung der öffentlichen Haushalte zu sichern.“

 

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