dbb bundesfrauenvertretung und SBB

Gleichstellungsgesetzgebung: Sachsen kann Vorbild sein!

Die dbb bundesfrauenvertretung und der SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen haben für die Umsetzung einer zeitgemäßen Gleichstellungsgesetzgebung im Freistaat Sachsen geworben, welche die Vorzeichen des digitalen und demografischen Wandels vorausschauend einbezieht.

„Sachsen hat jetzt die Chance, die Gleichstellung im Land einen Quantensprung voranzubringen und Vorbild für andere Landesverwaltungen zu sein“, machte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, auf der Herbstsitzung der dbb bundesfrauenvertretung am 28. September 2018 in Dresden deutlich. Darüber hinaus eröffne die Digitalisierung etwa über die Einführung von mobiler und flexibler Arbeit für alle Beschäftigten neue Spielräume, um eine zeitgemäße und diskriminierungsfreie Verwaltungskultur zu schaffen. „IT-Ausstattung, digitale Infrastruktur, Arbeitszeitregelungen und Gleichstellung müssen zusammen gedacht werden. Nur so kann die öffentliche Verwaltung auch in den ländlichen Gebieten gut ausgebildeten Frauen eine aussichtsreiche und attraktive berufliche Zukunft ermöglichen“, hob die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung hervor.

Nannette Seidler, Vorsitzende des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen, machte deutlich, wie wichtig ein zeitgemäßes Gleichstellungsgesetz für die wirtschaftliche und politische Stabilität des Bundeslandes sei. „Der Freistaat Sachsen steht vor vielen Herausforderungen, eine wichtige ist die Gestaltung der Zukunft seines öffentlichen Dienstes. Wenn die durch die Staatsregierung initiierten Maßnahmen, wie die Ausbildungsoffensive und die Etablierung einer Arbeitgeber-Marke für den Freistaat Erfolg haben sollen, ist es unumgänglich, das Thema Chancengerechtigkeit dauerhaft in den Fokus zu rücken. Der SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen wird sich auch weiterhin mit seinen Fachgewerkschaften aktiv in diesen Prozess einbringen“, erklärte Seidler.

Tanja Teich, Vorsitzende der Landesfrauenvertretung im SBB, forderte die Landesregierung auf, die vorgesehenen Maßnahmen zur Frauenförderung auf die jeweiligen Rahmenbedingungen vor Ort konkret abzustimmen. „Die Modernisierung des über 20 Jahre alten Frauenfördergesetzes muss sich an den neuen beruflichen Rahmenbedingungen der Beschäftigten orientieren. Insbesondere die Stellung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten muss gestärkt werden. Ihnen den notwendigen zeitlichen Rahmen für eine gute Arbeit und ihr Engagement zu geben, ist hier Mindestvoraussetzung und muss selbstverständlich sein“, so Teich.

Hintergrund

Auf der Hauptversammlung der dbb bundesfrauenvertretung in Dresden berieten sich am 28. September 2018 die Frauenvertreterinnen der dbb Gewerkschaften mit Vertreterinnen und Vertretern des SBB und der sächsischen Landesregierung zur Reform der sächsischen Gleichstellungsgesetzgebung im Rahmen der dbb Initiative „Zeitgemäße Personalentwicklung im öffentlichen Dienst“.

 

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