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Gleiches Wahlrecht bedeutet auch 105 Jahre später nicht gleiche Chancen
Die dbb Frauen machen sich dafür stark, dass mehr Frauen die Politik mitgestalten. Dafür müssen allerdings einige Hürden abgebaut werden.
„Gleiches Wahlrecht für Frauen und Männer ist ein unverzichtbarer Baustein für eine gesunde Demokratie“, erklärt Milanie Kreutz, stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung. „Denn nur durch gleichwertige Mitbestimmung kann eine gleichwertige Gesellschaft entstehen. Wir sehen allerdings, dass auch nach 105 Jahren Frauenwahlrecht die Gleichstellung in Deutschland noch nicht erreicht ist. Deswegen rate ich allen Frauen: Machen Sie von ihrem Wahlrecht Gebrauch. Wählen Sie Parteien, die sich für Sie starkmachen. Die für Geschlechtergerechtigkeit, Vielfalt der Lebens- und Familienmodelle und Gewaltfreiheit stehen.“ Im nächsten Jahr bieten die Europawahl, die Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg sowie Kommunalwahlen in neun Bundesländern viele Gelegenheiten zur Mitbestimmung.
Frauen sollen auch das passive Wahlrecht nutzen und sich als Kandidatinnen aufstellen, empfiehlt Kreutz: „Frauen sind in politischen Ämtern immer noch deutlich unterrepräsentiert. Obwohl etwa die Hälfte der deutschen Bevölkerung weiblich ist, beträgt die Frauenquote im Bundestag nur 34,8 Prozent. Und auf Ebene der Länder und Kommunen sieht es nicht besser aus. Das muss sich ändern. Zum einen muss die politische Arbeit frauenfreundlicher werden, vor allem was Uhrzeiten und der Umgang miteinander angeht. Zum anderen brauchen wir gesetzliche Regelungen zur Parität. Wir haben genug kompetente und ambitionierte Frauen – jetzt müssen wir die letzten Hürden beseitigen.“
Hintergrund:
Am 12. November 1918 rief der Rat der Volksbeauftragten, die Übergangsregierung zwischen Kaiserreich und Weimarer Republik, das Wahlrecht für Frauen aus. „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht aufgrund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.“ Das allgemeine demokratische Wahlrecht löste das bis dahin gültige Dreiklassenwahlrecht ab, in dem nur Männer wählen und gewählt werden durften.