Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur BesoldungGeyer: „Weitere Warnsignale für alle Dienstherrn“
Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin war in mehreren Jahren zu gering, hat das Bundesverfassungsgericht erneut geurteilt. Und setzt zugleich neue Maßstäbe.
Die am 19. November 2025 veröffentlichte Entscheidung betrifft zunächst und unmittelbar die Besoldung der gesamten Besoldungsordnung A im Land Berlin in den Jahren 2008 bis 2020. Der dbb Bundesvorsitzende Volker Geyer sagte: „Erneut mussten Beamtinnen und Beamte bis vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe ziehen, um Recht zu bekommen. Wertschätzung durch den Dienstherrn sieht anders aus.“ Gut und zwingend ist aus Sicht des dbb-Chefs, dass die Entscheidung klare und zeitnahe Umsetzungspflichten enthält: Der Gesetzgeber des Landes Berlin muss bis zum 31. März 2027 verfassungskonforme Regelungen treffen.
Geyer wies darauf hin, dass das Urteil unmittelbare Auswirkungen für Berlin habe und die entsprechenden Jahre betreffe. Bei weiteren Verfahren, die andere Länder und Jahre betreffen, stehen noch Urteile aus. Zur Beurteilung, ob Besoldungsregelungen verfassungskonform sind, hat das Bundesverfassungsgericht mit dem heutigen Urteil seine eigenen Prüfkriterien aus dem Jahr 2020 konkretisiert. Geyer: „Angesichts der Vielzahl an Klagen gegen die Besoldung ist dieser Schritt nachvollziehbar – und ein weiteres Warnsignal für alle Dienstherrn. Welche Konsequenzen sich aus diesen neuen Maßstäben ergeben, werden wir nun intensiv prüfen.“
Der dbb-Chef machte aber mit Blick auf die anstehende Einkommensrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder deutlich: „Karlsruhe betont im heutigen Urteil wie bereits in der Vergangenheit: Die Gesetzgeber haben eine Pflicht zur kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldung. Das ist ein weiteres Warnsignal für die Dienstherrn, insbesondere für die Landesregierungen mit Blick auf die Einkommensrunde: Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten ist kein Selbstbedienungsladen für Politikerinnen und Politiker mit Haushaltsproblemen. Alle Dienstherrn müssen in ihrem eigenen Interesse eine amtsangemessene Alimentation sicherstellen. Dazu gehört für uns auch eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf die Besoldung und Versorgung.“
Matthäus Fandrejewski, Vorsitzender der dbb jugend, begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und mahnte zugleich: „Das Urteil ist ein Weckruf für den Staat. Es kann nicht sein, dass er die Wertschätzung für seine Beschäftigten erst dann zeigt, wenn ihn höchste Gerichte dazu zwingen.“ Wenn die Besoldung über so lange Zeit verfassungswidrig war, sei das nicht nur ein rechtliches Problem. „Es ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die sich bewusst für den Dienst an der Gesellschaft entscheiden.“
Von dbb Landesbünden gab es ebenfalls eindeutige Reaktionen auf das Urteil:
Baden-Württemberg: „Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts setzt auch für Baden-Württemberg Maßstäbe, die genau geprüft werden müssen. Aufgrund des Beschlusses fordern wir erneut eine Anpassung der unseres Erachtens verfassungswidrigen Besoldung“, erklärt der BBW-Vorsitzende Kai Rosenberger. Er forderte die Landesregierung auf, die Besoldung der Beamtinnen und Beamten anhand der fortentwickelten Kriterien zu überprüfen und den Erlass von weiteren Widerspruchsbescheiden umgehend zu stoppen.
Berlin: „Wir sind sehr froh, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt ein endgültiges Machtwort gesprochen hat, nachdem das Land Berlin die schon im Jahre 2020 höchstrichterlich festgestellten Verfassungsverstöße bei der Berliner Besoldung lediglich bei der R-Besoldung geheilt hat.“ Scharf kritisierte Becker in diesem Zusammenhang, „dass Beamtinnen und Beamte erst erneut nach Karlsruhe ziehen mussten, um endlich ihr Recht zu bekommen. Wertschätzung durch den Dienstherrn sieht anders aus“, sagte dbb-Landeschef Frank Becker:
Hamburg: „Wir fordern den Senat auf seine Blockadehaltung aufzuheben und endlich gemeinsam mit den Gewerkschaften eine Lösung zu erarbeiten, um die amtsangemessene Alimentation auch in Hamburg wieder herzustellen. Darauf warten einige Kolleginnen und Kollegen seit 2008, spätestens aber seit 2011, als die Jahressonderzahlungen drastisch reduziert worden sind. Wie lange will man die Urteile aus Karlsruhe noch ignorieren?“, fragte Thomas Treff, der Vorsitzende des dbb hamburg.
Hessen: „Wir erkennen darin viele Parallelen zu Hessen, werden in Kürze neue Berechnungen zur Mindestbesoldung veröffentlichen und fordern die hessische Landesregierung erneut und dringend auf, den zaghaft eingeschlagenen Weg zur Herstellung einer verfassungskonformen Alimentation durch die lineare Anhebung der Tabellen endlich konsequent zu Ende zu gehen“, sagte der Vorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt.
Mecklenburg-Vorpommern: „Damit ist klar, dass Mecklenburg-Vorpommern handeln muss und sich nicht zurücklehnen kann. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt zur Wahrung der verfassungsrechtlich garantierten amtsangemessenen Alimentation“, betonte Knecht. „Unsere Kolleginnen und Kollegen leisten Tag für Tag hervorragende Arbeit für das Land und seine Bürgerinnen und Bürger – dafür steht ihnen auch eine verfassungsgemäße Besoldung zu“, erklärte dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht
Niedersachsen: „Die Beschlussfassung des Bundesverfassungsgerichts ist in seiner Klarheit eindeutig und unterstützt in weiten Teilen genau die Argumentationslinie, die der dbb niedersachsen seit nunmehr zwanzig Jahren gegenüber dem Land Niedersachsen deutlich gemacht hat. Statt endlich die durch den dbb niedersachsen seit Jahren geforderten Schritte für eine gerechte Besoldung einzuleiten, verheddert sich das Finanzministerium in Flickschusterei und Ignoranz des Problems. Damit muss es jetzt endlich vorbei sein“, so Alexander Zimbehl, 1. Landesvorsitzender des dbb niedersachsen.
Nordrhein-Westfalen: „Die gestrige Expertenanhörung [am 18. November im Landtag. Anm. d. Red.] und die heutige Veröffentlichung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes bestätigten nochmals unsere bereits im letzten Jahr durch das Gutachten von Prof. Di Fabio unterstützte Rechtsauffassung. Das derzeitige Gesetz ist für uns somit obsolet. Wir stehen für Gespräche mit der Landesregierung über eine Besoldungsreform zur Verfügung, die Ruhendstellung der Besoldungswidersprüche für 2024 und 2025 durch die Landesregierung ist dabei eine gute Ausgangsbasis“, sagte Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW.
Saarland: „Der Handlungsdruck auf die Landesregierung mit Blick auf eine verfassungskonforme Alimentation steigt durch das aktuelle Urteil aus Karlsruhe deutlich. Wir erwarten jetzt konkrete Maßnahmen. Gleichzeitig hoffen wir auf eine baldige Entscheidung der saarl. Vorlagebeschlüsse gerade auch mit Blick auf die Betroffenen, die bereits im Ruhestand sind bzw. kurz davor“, hieß es vom dbb saar.
Sachsen-Anhalt: „Für Sachsen-Anhalt heißt das: Es muss neu gerechnet werden. Die bisherigen Berechnungen aus den Gesetzgebungsverfahren für die Besoldungsjahre 2015 bis 2021 müssen – trotz der damaligen Zusage des Finanzministeriums, ein Widerspruch sei nicht erforderlich – nun zwingend anhand der vom Bundesverfassungsgericht konkretisierten Maßstäbe überprüft werden. Ferner sind die Auswirkungen auf die Besoldungsjahre 2022 bis 2025 zu untersuchen“, sagte dbb-Landeschef Urlich Stock.
Schleswig-Holstein: „Der Landespolitik wird erneut aufgezeigt, dass sie sich auf dünnes Eis begeben hat und eine Haushaltskonsolidierung auf dem Rücken der Beamten nicht möglich ist“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp. „Das Land sollte sich schon einmal überlegen, wie das Besoldungsrecht künftig aussehen soll und wo das dafür (und für Nachzahlungen) benötigte Geld herkommen soll.“

