• Volker Geyer

Geyer: Bessere Mindeststandards für Arbeitsverträge

Die EU-Kommission hat eine Richtlinie vorgeschlagen, die teilweise neue Mindeststandards für „transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen“ in Arbeitsverträgen festlegen soll. Volker Geyer, stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik, unterstützt das Vorhaben, sieht aber Mängel im Kommissionsvorschlag.

Der dbb verweist in seiner Stellungnahme an die EU-Institutionen auf eine stete Zunahme atypischer Beschäftigungsverhältnisse, auch im öffentlichen Dienst. Das Ziel der EU-Kommission, das Arbeitsvertragsrecht zu modernisieren, erfordere auch klare Mindestanforderungen an die Information der Arbeitnehmer: „Die Richtlinie über schriftliche Erklärungen zum Beispiel ist nicht mehr zeitgemäß, denn sie wird der Vielfalt an neuen Beschäftigungsformen nicht gerecht“, so der Fachvorstand Tarifpolitik. Die Vorschläge reichten nicht aus, und neue Beschäftigungsformen wie „Arbeit auf Abruf“ lehnt der dbb als missbräuchlich ab. „Die Vorschläge der Kommission sind teils zu unpräzise und teils nicht zielführend, um Arbeitnehmer wirksam vor Missbrauch zu schützen“, so Geyer. „Der dbb lehnt eine Legalisierung ausbeuterischer Beschäftigungsverhältnisse strikt ab.“ Geyer bekräftigt darüber hinaus die dbb-Kritik an Befristungen im öffentlichen Dienst: „Die mit dieser Praxis einhergehende Unsicherheit der Beschäftigten ist nicht hinnehmbar.“

Der dbb unterstütze europäische Mindestanforderungen zur Sicherung der Qualität neuer Beschäftigungsformen. „Wir müssen in Europa einen Konsens schaffen, dass die Menschen von ihrer Arbeit leben können und Sicherheit haben“, fordert Geyer. Der europäische Arbeitnehmerbegriff führe allerdings zu Unschärfen, wenn er auf jedwede Form der Beschäftigung angewandt werde: „Es gibt mit dem öffentlichen Dienstrecht und den freien Berufen mindestens zwei Bereiche, die klar unter die Subsidiarität fallen, und in denen auch keine prekären Vertragsbeziehungen herrschen. Der europäische Arbeitnehmerbegriff“, so der dbb Vize, „sollte strikt auf arbeitsrechtliche Vertragsbeziehungen beschränkt werden, bei denen sich ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer gegenüberstehen. Darunter fallen sämtliche neue Formen der Arbeit, in denen teils erhebliche Regelungslücken bestehen, nicht aber das öffentliche Dienstrecht.“

 

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