Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein

Gespräche zur Beschäftigungssicherung

Der dbb und seine Mitgliedsgewerkschaft komba haben am 9. Oktober 2018 mit der Geschäftsführung des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (GKM) ein Gespräch über die Fortschreibung von Regelungen zur Beschäftigungssicherung geführt.

Beschäftigte dauerhaft ans Haus binden

Ausgangspunkt dieses Gesprächs sind die nun auslaufenden tariflichen Regelungen für das GKM vom Juni 2015. Dort ist der arbeitgeberseitige Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen bis zum 31. Dezember 2018 festgeschrieben. Seitens dbb und komba wurde intensiv dafür geworben, diesen Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen weiter längerfristig fortzuschreiben. Die laufenden Planungen für die „Ein-Standort-Lösung“ und die damit verbundene räumliche Zusammenlegung der Standorte „Kemperhof“ und „Ev. Stift“ erfordern aus unserer Sicht für die Stammbelegschaft ein positives Signal, dass dieser Prozess nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen soll und nicht auf den Abbau von Arbeitsplätzen zielt. Mit einer solchen Vereinbarung könnten die Beschäftigten dauerhaft an das neue Haus gebunden werden. Eine Regelung könnte damit wesentlich zur Verbesserung des Arbeitsklimas beitragen.

Einigkeit bestand inhaltlich zunächst aber nur über den Punkt, dass das GKM derzeit und zukünftig Anstrengungen unternehmen muss, um überhaupt weiter ausreichend qualifiziertes Personal für den Klinikbetrieb zu finden und zu halten. Die Geschäftsführung bestätigte auch, dass die „Ein-Standort-Lösung“ nicht darauf zielt, das medizinische Angebot einzuschränken und damit Personal abzubauen.

Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen gefordert

Allerdings konnte dennoch kein Konsens über eine neue Vereinbarung über den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen gefunden werden.

dbb und komba werden sich dafür einsetzen, dass dieses Thema weiter „auf der Tagesordnung“ bleibt und für die Beschäftigten die Gewissheit besteht, dass trotz der geplanten Änderungen eine klare und sichere Beschäftigungsperspektive besteht.

Hintergrund

Die Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH ist aus der Fusion von fünf Kommunalen und kirchlichen Kliniken in Koblenz und Umgebung hervorgegangen. Im Rahmen dieser Fusion wurde der Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen vereinbart, der bis Ende des Jahres 2018 gilt. Perspektivisch sollen die im Stadtgebiet Koblenz liegenden beiden Kliniken am Standort Kemperhof räumlich zusammengefasst werden. Der Standort des ev. Stift soll zukünftig weiterhin für Zwecke der medizinischen und sozialen Versorgung genutzt werden.

 

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