• Klaus Dauderstädt

Gesetzlich verordnete Tarifeinheit „funktioniert technisch nicht und ist verfassungsrechtlich bedenklich“

Im Koalitionsvertrag enthaltene Pläne für eine gesetzlich geregelte Tarifeinheit nach dem Muster „ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ stoßen beim dbb weiter auf Gegenwehr. Damit würden der stärkeren Gewerkschaft Alleinvertretungsrechte zugebilligt, während einer kleineren Gewerkschaft die Beteiligung am Tarifgeschäft versagt wird, stellte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt im Gespräch mit der „Rheinpfalz“ (Ausgabe vom 10. Dezember 2013) fest. „Damit wird Einfluss genommen auf die Frage, wo man sich organisieren kann. Da sagen wir: Das funktioniert technisch nicht und das ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich.“

„Es ist doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass alle Vereinbarungen in einem Koalitionsvertrag der Verfassung genügen“, sagte der dbb Chef mit Blick auf die „flankierenden Verfahrensregeln“, auf die im Koalitionsvertrag im Passus zur Tarifeinheit hingewiesen wird. „Wenn das dennoch ausdrücklich reingeschrieben wird, zeigt das, dass die Politik die Problematik sieht, dass die Koalitionsfreiheit in Artikel 9 des Grundgesetzes tangiert werden könnte, wenn der Gesetzgeber einer Gewerkschaft den Vorrang gibt bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen.“

Neben den verfassungsrechtlichen Bedenken stelle sich die Frage, was eigentlich in Betrieb ist. „Ist der öffentliche Dienst ein Betrieb? Sind alle Länder ein Betrieb? Oder wird jetzt jedes Finanzamt und jede Schule als eigener Betrieb gerechnet? Im öffentlichen Dienst kann das nur zum Chaos führen“, gab Dauderstädt zu bedenken. Zudem sei die Idee der großen Einheitsgewerkschaft keine Garantie für weniger Streiks, wie die jüngsten Arbeitskämpfe auf Flughäfen erneut gezeigt hätten.

Wenn ein Gesetzentwurf zum Thema Tarifeinheit kommt, werde es „eine breite Widerstandsfront auf Gewerkschaftsseite geben“, zeigte sich der dbb Chef überzeugt. Sollte es in der Kernfrage, wer verhandeln darf, im Falle mehrerer Gewerkschaften tatsächlich das Mehrheitsprinzip den Ausschlag geben, „werden wir dagegen politisch vorgehen. Und wenn das nichts hilft, werden wir ein solches Gesetz in Karlsruhe kippen“, kündigte Dauderstädt an.

Zur nahenden Einkommensrunde für Bund und Kommunen sagte er: „Bezahlung wird das Hauptthema sein, es geht um eine spürbare Anhebung der Gehälter. Das ist auch angesichts der demografischen Entwicklung notwendig, damit der öffentliche Dienst attraktiv bleibt.“

 

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