Elterngeld Plus soll ab 2015 gelten:
Geplante Neuregelung zum Elterngeld- und Elternzeitgesetz ist nicht flexibel genug
Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, hat am 5. Juni 2014 den Beschluss des Bundeskabinetts vom Vortag grundsätzlich begrüßt, das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) weiterzuentwickeln. Jedoch ginge die vom Bundeskabinett beschlossenen Neuregelungen zum Partnerschaftsbonus teilweise an der Realität der Eltern vorbei: „Der enge Zeitkorridor von 25 bis 30 Wochenstunden in dem Eltern ihre Wochenarbeitszeit einrichten sollen, widerspricht der gelebten Realität und Praxiserfahrung in der frühen Familienphase. Realistischer sind 20 bis 30 Stunden, um die Erziehungsaufgaben partnerschaftlich aufteilen zu können.“ Dies sei insbesondere auch deshalb unverständlich, weil Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig in einem Gespräch mit der dbb bundesfrauenvertretung am 8. Mai 2014 großes Verständnis für deren Forderungen nach größtmöglicher Flexibilisierung und einer unteren Wochenarbeitszeit von 20 Stunden gezeigt habe, so die Vorsitzende.
Für richtig bezeichnete Helene Wildfeuer die Kabinettsentscheidung, die Elternzeit künftig auch für einen längeren Zeitraum (24 statt bisher 12 Monate) auf einen späteren Zeitpunkt übertragen zu können. „Besser wäre allerdings, diese Möglichkeit bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes zu eröffnen, anstatt wie geplant nur bis zum achten Lebensjahr. Nicht nur bei der Einschulung, auch beim Übertritt in die weiterführende Schule wünschen sich Eltern die Möglichkeit, ihr Kind stärker unterstützen zu können. Außerdem besteht vielerorts die Möglichkeit einer Hortbetreuung nach der Schule nur bis zum zehnten Lebensjahr“, hob Helene Wildfeuer hervor.
Die wichtigsten Neuregelungen zum BEEG:
Arbeiten beide Elternteile in Teilzeit, verbrauchen sie damit nur einen statt bisher zwei Elterngeldmonate und erhalten einen Partnerschaftsbonus, der aus vier Monaten Elterngeld Plus besteht. So können aus zwölf Monaten Bezugsdauer bis zu 24 Monate werden. Allerdings dürfen die Eltern nur in einem engen Arbeitszeitkorridor von 25 bis 30 Wochenstunden tätig sein.
Die Möglichkeit Elternzeit auf einen Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag eines Kindes zu übertragen, wird von zwölf auf 24 Monate ausgedehnt.
Bei Mehrlingsgeburten wird klargestellt, dass es nur einen Anspruch auf Elterngeld gibt: Für jedes Mehrlingsgeschwisterkind wird ein Zuschlag von 300 Euro ausgezahlt.