Seniorenspezifische Finanzpolitik:

Generationen-Budgetierung erforderlich

Von der Haushalts- und Finanzpolitik der öffentlichen Hand – seien es Bund, Länder oder Kommunen – ist jeder Einzelne betroffen, denn nur bei entsprechender Haushaltslage können zum Beispiel eine moderne Infrastruktur geschaffen und andere öffentliche Aufgaben zum Wohl aller erfüllt werden. Schon aus diesem Grund ist nachvollziehbar, dass sich Bürger auch für die – ach so verschlungene – Haushaltspolitik interessieren.

Bildhaft gesprochen ist der staatliche Haushalt so etwas wie ein großer Kuchen. Nicht umsonst wird er oft als Kreis abgebildet. Und dieser milliardenschwere Kuchen wird in viele große und kleine Stücke aufgeteilt. Dabei fragen sich die Bürger: In welchem Kuchenstück verbergen sich meine Bedürfnisse, meine Erwartungen? Wo tut der Staat etwas für mich? Aber auch: Bei welchem Kuchenstück sorgt sich der Staat um meine Familie, um meine Enkel? Und schon sind wir bei einer ganz zentralen Frage: Hält der Staat den richtigen Anteil am großen Kuchen auch für seine Seniorinnen und Senioren bereit? Werden ältere Menschen aufgrund Ihrer erbrachten Lebensleistung ausreichend im Haushaltsgefüge berücksichtigt? Es stellt sich also die Frage nach einer generationengerechten Verteilung staatlicher Finanzmittel!

In der Januar/Februar-Ausgabe von AiR hat der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung Wolfgang Speck festgestellt, dass „ sich die Koalitionäre mit den besonderen Fähigkeiten und Bedürfnissen der Seniorinnen und Senioren in nicht ausreichender Weise auseinandergesetzt haben“. Dies erstaunt umso mehr, als der demografische Wandel Auswirkungen auf nahezu alle Lebensbereiche der Menschen hat und die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland in den nächsten Jahrzehnten erheblich beeinflussen wird.

Nach einer Ermittlung des Statistischen Bundesamts wird im Jahr 2050 jeder dritte Deutsche älter als 60 Jahre sein. Damit wird es 2050 mehr als doppelt so viele ältere wie junge Menschen geben, während 1950 noch doppelt so viele Menschen unter 20 Jahre wie über 60 Jahre waren. Was liegt deshalb näher, als auch die Haushalts- und Finanzpolitik der öffentlichen Hand auf diese gesellschaftliche Herausforderung auszurichten? Oder bei dem eingangs erwähnten Bild des Haushaltskuchens zu bleiben: Sind die einzelnen Stücke des Kuchens richtig zugeschnitten? Bevor man aber dabei allzu schnell den Blick alleine auf die Ausgabenseite lenkt, darf auch nicht übersehen werden, dass Seniorinnen und Senioren einen nicht unwesentlichen Beitrag für die Einnahmeseite leisten. Beispielhaft soll hier nur das Thema der eigentlichen Staatseinnahmen genannt sein.

Gab es früher viele Rentnerinnen und Rentner, die der Auffassung waren, dass sie mit dem Eintritt in den Ruhestand ihre „Zusammenarbeit mit dem Finanzamt“ beendet hätten, ist inzwischen auch dem Letzten bekannt, dass mit dem Alterseinkünftegesetz ab 2005 eine Wende in der Besteuerung der Renten eingetreten ist. Musste bis 2004 nur der Ertragsanteil der gesetzlichen Rente versteuert werden, schreibt das Alterseinkünftegesetz vor, dass in gestaffelten Raten bis zum Jahre 2040 die Rente nach diesem Zeitpunkt vollversteuert werden muss. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger kennen dies schon immer, denn hier wird bis zum Lebensende die Besteuerung an der Quelle vollzogen – sprich Lohnsteuer direkt von den Versorgungsbezügen einbehalten. Neben dem Beitrag zu den Staatseinnahmen darf aber auch nicht unterschätzt werden, dass die derzeitige Generation der älteren Menschen durch ihr Konsumverhalten einen nicht gering zu schätzenden Wirtschaftsfaktor darstellt. Die Liste könnte sicher noch um einiges verlängert werden und zeigt, dass Seniorinnen und Senioren nicht nur eine Position auf der Ausgabenseite sind, sondern auch sehr wohl ihren Beitrag zur Einnahmeseite leisten.

Nachdem die EU-Finanzminister 2002 beschlossen haben, dass zur Umsetzung der geschlechtergerechten Politik die Einführung von Gender Budgeting bis 2015 anzustreben ist , wird diese Aufgabe auch immer mehr in den Köpfen der Politiker realisiert. Wenn man nun bei der Haushaltsaufstellung zukünftig die Gleichstellung der Geschlechter berücksichtigt - was wir ausdrücklich begrüßen -, darf die Forderung nach einer Generationen-Budgetierung erlaubt sein.

Bei der Generationen-Budgetierung müsste man sich zum Beispiel fragen: Wie wirken sich Strategie und politische Entscheidungen auf die einzelnen Generationen aus? Wie sind die einzelnen Generationen von Ausgaben und Einsparungen öffentlicher Haushalte betroffen, und welche Effekte hat das? Wie wirken sich die zukünftigen Veränderungen der Bevölkerungszahl und der Altersstruktur auf die öffentlichen Ausgaben aus?

Dabei darf man auch das Augenmerk nicht nur und zuerst auf die Gesundheitspolitik und Vergleichbares legen, denn selbst Politikbereiche wie Wirtschafts-, Verkehrspolitik und Innere Sicherheit haben unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf die unterschiedlichen Generationen. Haushaltspolitik wird oft genug nur durch tagespolitische Zufälligkeiten bestimmt. Eine konsequente generationengerechte Haushaltsplanung gibt es im Grunde nicht. Aber das muss ja nicht so bleiben. Sicher haben wir noch einen weiten Weg vor uns, bis diese Forderung erfüllt sein wird, aber jeder Weg beginnt mit dem ersten Schritt.

Anne Schauer

stellvertretende Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung

 

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