Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH: Lösung in Sicht?
Am 17. November 2014 hat die erste Verhandlungsrunde zwischen dem dbb für seine Mitglieder der komba gewerkschaft und der Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH stattgefunden. Hintergrund ist die Fusion zwischen dem Stiftungsklinikum Mittelrhein und dem Gemeinschaftsklinikum Koblenz-Mayen.
Die Arbeitgeberseite hatte anlässlich dieser Fusion die Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband zum 31. Dezember 2014 gekündigt, was die Beendigung der Bindung des Arbeitgebers zum 31. Dezember 2014 an den TVöD nach sich zieht. Beide Seiten waren sich von Anfang an darüber einig, dass über den 31. Dezember 2014 hinaus eine tarifvertragliche Bindung beibehalten bleiben soll.
Die Arbeitgeberseite schlug vor, die Bindung an den TVöD über einen Haustarifvertrag sicherzustellen. Die Gewerkschaften forderten Regelungen zur Beschäftigungssicherung, zur Betriebsratsstruktur und tarifvertragliche Regelungen in Anlehnung an den TVöD sowie darüber hinausgehende Regelungen zu Gunsten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie z. B. Kündigungsschutz. Auch hielten sich die Gewerkschaften ausdrücklich weitere Forderungen vor.
Die Arbeitgeberseite zeigte sich von diesem Auftreten dermaßen beeindruckt, dass nun über eine Rückkehr in den Kommunalen Arbeitgeberverband nachgedacht werden wird. Die Arbeitgeberseite sagte zu, dies auf einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung zu diskutieren und sicherte zeitgleich zu, bis zu einer Entscheidung über dieses Thema auch über den 31. Dezember 2014 hinaus den TVöD sowie die dazugehörigen TVAöD und TVPöD anzuwenden.
Die Gewerkschaften begrüßen dieses Vorgehen und sehen einer möglichen Rückkehr in den Kommunalen Arbeitgeberverband und der damit verbundenen Sicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Abreitnehmer positiv entgegen.