ZfPR: Personalvertretungsrecht aktuellGeheimschutzstellen als personalvertretungsfreie Räume?
In der aktuellen Ausgabe 4/2025 der ZfPR print erläutern renommierte Autoren in Aufsätzen und Anmerkungen zu aktueller Rechtsprechung Lösungsvorschläge für die Praxis.
Im August verstarb der Gründer und langjährige Schriftleiter der ZfPR Dr. Wilhelm Ilbertz. Ein Nachruf würdigt sein Lebenswerk.
„Gesetzesvorbehalt bei Interessenkonflikten im Personalvertretungsrecht“ – hinter diesem Titel verbirgt sich eine kritische Betrachtung des Referentenentwurfs zum Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG), der, kurz gefasst, auf Geheimschutzstellen als personalvertretungsfreie Räume hinausläuft. Dr. Andreas Gronimus legt dezidiert dar, weshalb bereits das geltende Personalvertretungsrecht zuverlässig die erforderliche Trennung zwischen „Personalverwaltung“ und Geheimschutzstelle gewährleistet.
Immer wieder gibt es Streit darum, welche Gewerkschaftsvertreter bei Personalversammlungen teilnehmen dürfen und welche Rolle sie dabei spielen. Eine aktuelle Entscheidung zum Rederecht von Gewerkschaftsvertretern war Anlass für Nicole Knorz, sich in ihrem Beitrag „Personalversammlung – Teilnahme- und Mitgestaltungsrechte unter besonderer Berücksichtigung der Gewerkschaften“ dezidiert mit den in diesem Zusammenhang auftauchenden Fragen auseinanderzusetzen.
„Resilienz in turbulenten Zeiten – wie Personalräte Krisen meistern und gestärkt aus ihnen hervorgehen“. Angesichts von Krisen verschiedenster Art und den Umbrüchen im Zuge der digitalen Transformation ist Resilienz für Personalvertretungen überlebenswichtig. Wie sowohl der Personalrat als Gremium als auch die einzelnen Mitglieder ihre Resilienz stärken können, zeigt Prof. Dr. Thomas Rigotti auf.
Nach dem 2021 eingeführten § 69 BPersVG hat der Personalrat bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Vorschriften über den Datenschutz einzuhalten. Das klingt einfach, aber der Teufel steckt im Detail. Hans-Hermann Schild geht in seinem Beitrag „Löschpflichten für beim Personalrat geführte analoge und digitale Daten“ über die grundlegenden Fragen (Was bedeutet überhaupt „löschen“?) bis zu Detailfragen der in der Praxis gängigen datenschutzrechtlich relevanten Situationen.
Dr. Maximilian Baßlsperger „übersetzt“ und erläutert die Entscheidung des BVerwG vom 6. Februar 2025 – 5 PB 6.24 –, in der dieses sich insbesondere zum personalpolitischen Element der Abordnung geäußert hat. Er fasst in seinem Aufsatz „Differenzierungserfordernisse bei der Beteiligung des Personalrats bei Abordnung und anderen personalpolitischen Maßnahmen“ die aktuelle Rechtsprechung zum Abordnungsbegriff systematisch zusammen und grenzt sie im weiteren von anderen personalpolitischen Elementen ab.
Die Meinungsverschiedenheiten um die Erforderlichkeit von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Personalratsmitglieder sind vielfältig. Jedenfalls in der Literatur wird teilweise diskutiert, ob die vom BVerwG vorgegebene Auslegung (kurz: „Frontalvortrag“ im Schulklassenrahmen allenfalls mit nachfolgender Diskussion oder sonstiger didaktischer Aufbereitung) dem Begriffsteil der „Bildungsveranstaltung“ gerecht wird. Auch darum geht es in dem Beschluss des VG Gelsenkirchen vom 2. Oktober 2024 – 12 c L 1545/24.PVL. Die Anmerkung von Dr. Magnus Bergmann, Stefan Teichert und Niko Brors reflektiert den Beschluss und gibt praktische Tipps für die Beantragung von Spezialschulungen.
Der Beschluss des LAG München vom 5. Dezember 2024 – 3 TaBV 56/24 – konkretisiert den Aufgabenkreis der Schwerbehindertenvertretung anhand deren gesetzlicher Rolle. Die Weiterleitung von AU-Bescheinigungen an den Arbeitgeber zähle jedenfalls nicht dazu. Dem stimmt Meikel Raquet in seiner Anmerkung zu, weist jedoch darauf hin, dass in jedem Einzelfall individuell zu prüfen sei, ob nicht doch eine Unterstützung durch die SBV wegen behinderungsbedingter Nachteile erforderlich ist.
Zur ZfPR
Die Zeitschrift für Personalvertretungsrecht (ZfPR) erscheint viermal jährlich in Heftform und elfmal jährlich als elektronischer Rechtsprechungsdienst (ZfPR online). Die Zeitschrift konzentriert sich auf das Personalvertretungsrecht in Bund und Ländern und vermittelt einen umfassenden Überblick über das Rechtsgebiet. Informationen für Schwerbehindertenvertretungen runden das Portfolio ab.
Erst der – im Preis inbegriffene – Bezug auch der ZfPR online macht das ZfPR-Informationspaket komplett. Wer die ZfPR print bezieht, darf daher die Anmeldung zur „ZfPR online“ nicht vergessen. Monatlich aktuell wird hier die Rechtsprechung zum Bundes- und Landespersonalvertretungsrecht wiedergegeben und kommentiert.


