Hauptversammlung der dbb frauenGanz im Sinne des Grundgesetzes: Gleichberechtigung!
Demokratische Werte müssen aktiv verteidigt werden, unterstreicht der dbb-Chef. Dabei spielt der öffentliche Dienst eine Schlüsselrolle.
„Der öffentliche Dienst ist das Bollwerk gegen Extremismus und ein Garant für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung“, sagte Volker Geyer, Bundesvorsitzender des dbb, auf der Hauptversammlung der dbb frauen in Potsdam am 11. Oktober 2025. „Das äußert sich unter anderem darin, dass Beamtinnen und Beamte einen Eid aufs Grundgesetz schwören. Der öffentliche Dienst muss die Werte des Grundgesetzes vorleben. Dazu gehört nicht zuletzt die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Die Kolleginnen und Kollegen bilden das Gegengewicht zu den antidemokratischen Tendenzen, die sich dieser Tage in unserer Gesellschaft breitmachen.“
Aktuell sind 58,61 Prozent der Beschäftigten im öffentlichen Dienst Frauen. Unter den Teilzeitbeschäftigten stellen sie einen Anteil von 83,72 Prozent. Das geht aus der aktuellen Ausgabe des dbb Monitors hervor. Geyer: „Überkommenden Vorstellungen, dass die Frau an den Herd gehöre, weisen wir entschieden zurück und setzen uns für gleichberechtigte Teilhabe ein. Ohne die Kolleginnen, die tagtäglich ihren Dienst für die Gesellschaft leisten, stünde der öffentliche Dienst schlecht da.“
Teilzeit und die Folgen: Dienstherren in der Pflicht
„Die Erwerbstätigkeit von Frauen ist nicht bloß eine Frage der Gleichberechtigung, sondern auch eine Frage der sozialen Sicherheit“, betonte Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung und stellvertretende dbb Bundesvorsitzende. „Wer dauerhaft in Teilzeit arbeitet, riskiert im Alter geringere Versorgungsansprüche“ – in Hinblick auf Altersarmut sei mehr Aufklärung dringend notwendig. Kreutz: „Angestellte bekommen jährlich eine Renteninformation, Beamtinnen und Beamte bekommen diese nur auf Antrag, und das frühestens ab dem 55. Lebensjahr und höchstens dreimal im gesamten Berufsleben. Diese Praxis ist nicht zeitgemäß und gehört dringend geändert. Regelmäßige Versorgungsauskunft ist gelebte Fürsorgepflicht und stärkt das Vertrauen in den öffentlichen Dienst!“