Öffentlicher Dienst des Bundes:
Frauen und Teilzeitkräfte bei Beurteilungen benachteiligt
Die dbb bundefrauenvertretung sieht die Gefahr der Benachteiligung von Frauen und Teilzeitkräften bei der dienstlichen Beurteilung im Bundesdienst. Die Bundesregierung hatte dies in einer Antwort (18/9357) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9254) zur gendergerechten Leistungsbeurteilung im Bundesdienst verneint.
„Wir beobachten in unserer Personalratsarbeit sehr wohl, dass Teilzeitbeschäftigte im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten auffallend schlechter beurteilt und seltener befördert werden“, widersprach die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung Helene Wildfeuer am 16. August 2016 in Berlin. Das habe auch der vor kurzem veröffentlichte Gleichstellungsindex der Bundesregierung bestätigt. „Gerade deshalb können wir die Darstellung der Bundesregierung in diesem Punkt nicht nachvollziehen.“
Zwar stimmt Wildfeuer grundsätzlich mit der Bundesregierung darin überein, dass das Beurteilungssystem im öffentlichen Bundesdienst „sachdienlich“ ist und erhalten werden soll. Damit jedoch ein „aussagefähiges Bild über die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung“ der einzelnen Beschäftigten erstellt werden kann, muss der zugrundeliegende einheitlichen Beurteilungsmaßstab modernisiert werden. Wildfeuer: „Seit langem fordern wir Nachbesserungen. Gemeinsam mit dem dbb haben wir deshalb eine Initiative für ein diskriminierungsfreies Fortkommen im öffentlichen Dienst gestartet. Uns geht es darum, die Beurteilungskriterien so zu gestalten, dass sie gendergerecht sind und damit auch tatsächlich vergleichbar werden.“ Vor allem Führungskräfte müssten künftig stärker in die Pflicht genommen werden. „Gleichstellungsförderung muss als entscheidendes Leistungskriterium für Personalverantwortliche verstanden werden. Ob Vollzeit, Teilzeit oder Telearbeit, ob männlich oder weiblich – alle Beschäftigten, die überdurchschnittlich gute Leistungen bringen, müssen eine gleichwertige Chance auf Beförderung erhalten.“