Bezahlung schulischer Ausbildungen in Gesundheitsberufen
Fortschritte bei Tarifverhandlungen
Gewerkschaften und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben am 2. November 2017 in Berlin die Tarifverhandlungen zur Bezahlung schulischer Ausbildungen in Gesundheitsberufen fortgesetzt. Dabei konnten Fortschritte erzielt werden. Der dbb und seine Fachgewerkschaften fordern für alle Ausbildungsberufe im öffentlichen Dienst der Länder – also auch im Gesundheitsbereich – eine tarifverträgliche Grundlage der Ausbildungsentgelte.
Nach ursprünglicher Ablehnung konnten die Gewerkschaften die Arbeitgeberseite insoweit überzeugen, als dass sie sich jetzt ebenfalls eine entsprechende tarifvertragliche Regelung vorstellen können.
Da jedoch die Spitzenverbände der gesetzlichen und der privaten Krankenkassen eine Pflicht zur Refinanzierung von tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen ablehnen, befürchten die Arbeitgeber, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Jetzt muss auf die Spitzenverbände der Krankenkassen sowie auf die Deutsche Krankenhausgesellschaft eingewirkt werden, dass die Rahmenvereinbarung zur Refinanzierung der Ausbildungsentgelte für die zu erwartende tarifvertragliche Regelung angepasst und erweitert wird. Die Rechtsauffassung des Bundesgesundheitsministeriums bestätigt die Auffassung der Gewerkschaften. Demnach sind Ausbildungskosten inklusive der Entgelte zu refinanzieren, wenn das Krankenhaus Träger oder Mitträger der Schule ist.
Bedenkzeit für die Arbeitgeber
Die Arbeitgeber haben sich Bedenkzeit ausgebeten. Deshalb wurde noch kein neuer Verhandlungstermin vereinbart. Die Gewerkschaften drängen jedoch darauf, die Tarifverhandlungen noch in diesem Jahr fortzusetzen und abzuschließen.
Hintergrund:
In vielen Ausbildungsberufen im Gesundheitsbereich werden bis heute keine Ausbildungsentgelte gezahlt. Während des praktischen Teils werden die Auszubildenden jedoch in den Kliniken eingesetzt und auch abgerechnet – häufig als vollwertige Arbeitskräfte. Dies betrifft zum Beispiel Auszubildende in den Bereichen Physiotherapie, Logopädie, Medizinisch Technische Laborassistenz (MTLA), Medizinisch Technische Radiologieassistenz (MTRA).
Auszubildende in den Bereichen Operationstechnische Assistenz (OTA) und Anästhesietechnische Assistenz (ATA), die an einer Universitätsklinik ausgebildet werden, für die der TV-L gilt, unterfallen nach der Tarifeinigung in der Einkommensrunde 2017 seit dem 1. März 2017 dem Geltungsbereich des TVA-L Pflege.
Die aktuellen Tarifverhandlungen waren ebenfalls in der Einkommensrunde 2017 mit der TdL vereinbart worden.