Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)Forderungen des Polizeibeauftragten des Bundes zurückgewiesen
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) kritisiert die Forderung des Polizeibeauftragten des Bundes, Uli Grötsch, Asylsuchende an den deutschen Grenzen nicht mehr zurückzuweisen.
In Berlin erklärt DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Der Polizeibeauftragte spricht nur für sich selbst, nicht für die Polizei. Statt seinem gesetzlichen Auftrag nachzukommen, präsentiert er sich als Ich-NGO, ausgestattet mit einem fürstlichen Gehalt. Er nutzt seinen Personalapparat, um sich aktiv in die Tagespolitik einzumischen und die Bundespolizei zu verunsichern.“
Heiko Teggatz, Vorsitzender der DPolG-Bundespolizeigewerkschaft und dbb-Vize, erklärt hierzu: „Auch nach einer Gerichtsentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts in einem einzelnen Fall ist die Rechtslage für unsere Kolleginnen und Kollegen klar und die Erlasslage aus dem Bundesinnenministerium eindeutig und rechtssicher. Diese Maßnahme hat auch eine wichtige Signalwirkung an diejenigen, die sich in Richtung Deutschland auf den Weg machen. Die drastische Senkung der Asylbewerberzahlen zeigt außerdem, dass wir auf dem richtigen Weg sind.“
Die Behauptung des Bundespolizeibeauftragten, dass sein Amt mittlerweile gut etabliert sei, hält der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt allerdings für einen „schlechten Witz“: „Es mag ja sein, dass Herr Grötsch sich pudelwohl fühlt, das kann man durchaus nachvollziehen. Immerhin hat er wenig zu tun, weil die Kolleginnen und Kollegen sich dann doch lieber an ihre Personalvertretungen und Gewerkschaften wenden, statt an eine Institution, von der kaum jemand so richtig weiß, wozu sie da ist und welchem Zweck sie dient.“
Die DPolG hat gegen den Bundespolizeibeauftragten eine Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die Einrichtung des Amtes hätte einer Verfassungsänderung bedurft, argumentierte sie in der mehr als 200-seitigen Klageschrift, die vom BVerfG angenommen wurde.