BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)FIU: Rückstände abgearbeitet – kommen jetzt die Geschäftsaushilfen zurück?
Nach neuesten Aussagen der Behördenleitung in der Presse hat sich der Geschäftsbetrieb bei der Financial Intelligence Unit (FIU) weitgehend normalisiert.
Dieser Erfolg wurde auch durch die solidarische Unterstützung vieler Kolleginnen und Kollegen aus der Zollverwaltung ermöglicht, die als Geschäftsaushilfen zur FIU entsandt wurden, schreibt der BDZ in einer Pressemitteilung vom 30. Juli 2025. Die Gewerkschaft fragt: Wann kehren diese dringend benötigten Kräfte zu ihren Zolldienststellen zurück?
In einem Interview mit dem Handelsblatt vom 19. Juni 2025 berichtete der Leiter der Financial Intelligence Unit (FIU), Daniel Thelesklaf, dass die langjährigen Bearbeitungsrückstände bei den Geldwäscheverdachtsmeldungen „seit Ostern 2025 alle abgearbeitet“ wurden. Neu eingehende Verdachtsmeldungen würden seitdem unter konsequenter Anwendung des risikobasierten Ansatzes gefiltert und bearbeitet werden. Diese Entwicklung ist nach turbulenten Jahren der Reorganisation sowie der Infragestellung der Arbeitsweise der FIU zu begrüßen und zeugt vom großen Engagement der dortigen Belegschaft.
Die FIU hat in den letzten Jahren mehrere tiefgreifende organisatorische Veränderungen durchlebt – von der Verlagerung vom BKA zum Zoll bis hin zur Etablierung als eigene Direktion innerhalb der Generalzolldirektion (GZD). Diese ständigen Umstrukturierungen trugen maßgeblich zu jenen Bearbeitungsrückständen bei, die die Behörde in die Kritik brachten.
Nicht nur bestehen rund zwei Drittel der Stammbelegschaft der FIU aus Zöllnerinnen und Zöllnern, auch die temporäre Verstärkung durch die Geschäftsaushilfen war entscheidend für den Erfolg. Die Zollverwaltung hat hier ihre Stärke als große, integrierte Organisation bewiesen, die in der Lage ist, flexibel und solidarisch auf Engpässe zu reagieren – ein unschätzbarer Vorteil der aktuellen Struktur.
Die Entsendung des Verstärkungspersonals hatte einen klar definierten Auftrag: den Abbau der Bearbeitungsrückstände bei der FIU. Hinsichtlich seiner öffentlichen Aussage, dieses Ziel sei nun erreicht, nehmen wir Herrn Thelesklaf als BDZ beim Wort: „Damit ist die Mission erfüllt und der Einsatz muss enden“, sagt der stellv. BDZ-Bundesvorsitzende Christian Beisch. Die über 80 Kolleginnen und Kollegen müssen zu ihren Ortsbehörden zurückkehren. Eine entsprechende Bitte zur Aufhebung der bestehenden Abordnungen hat Beisch, auch Vorsitzender des Bezirkspersonalrats bei der GZD, schriftlich an den GZD-Präsidenten Dr. Armin Rolfink gerichtet.
Diese Konsequenz ist aus Sicht des BDZ zwingend, denn die Situation in den Hauptzollämtern und Zollfahndungsämtern bleibt angespannt. Die Arbeitsbelastung steigt stetig, und viele Beschäftigte arbeiten an ihrer Belastungsgrenze oder darüber hinaus. Jede einzelne zurückkehrende Kraft wird dringend benötigt, um die Teams vor Ort zu entlasten und die Kernaufgaben des Zolls in gewohnter Qualität zu sichern.
Vor dem Hintergrund der Strategie „Zoll 2030“ ist auch zu klären, wie es mit der Geldwäschebekämpfung weitergehen soll. Der erfolgreiche Einsatz der Geschäftsaushilfen ist der beste Beweis dafür, dass der Verbleib der FIU im Verbund der Zollverwaltung grundsätzlich der richtige Weg ist. Die FIU profitiert von den etablierten und leistungsfähigen Unterstützungsstrukturen der GZD in den Bereichen Personal, Haushalt und IT und kann im Notfall auf den großen personellen „Unterbau“ des Zolls zurückgreifen. Eine erneute Reorganisation und die Herauslösung und Überführung der FIU in eine neue Behörde würde diese bewährten Synergien zerstören, neue Unruhe hereinbringen und die gerade gewonnene Stabilität gefährden.
Die FIU genießt als Teil des Zolls internationales Ansehen. Der BDZ plädiert dafür, ihre Rolle bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität im Zuge der Umsetzung der Strategie „Zoll 2030“ weiterzuentwickeln und so den Beitrag des Zolls als fester Bestandteil der Sicherheitsarchitektur zu gewährleisten. Folglich sollten die bestehenden Strukturen dahingehend betrachtet werden, wie Synergieeffekte zwischen den Bereichen des Zolls, die für Geldwäschebekämpfung, Sanktionsdurchsetzung und Vermögensabschöpfung zuständig sind, besser nutzbar gemacht werden können.