Bayern
Finanzminister und BBB stellen gemeinsames Gewaltschutzprogramm vor
„Unser neues Gewaltschutzprogramm steht. Wir sagen laut und deutlich NEIN zu jeglicher Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst“, verkündeten Finanz- und Heimatminister Albert Füracker und der Vorsitzende des Bayerischen Beamtenbunds (BBB), Rainer Nachtigall, am 25. November 2020 in München. Beide unterzeichneten eine Grundsatzerklärung als deutliches gemeinsames Signal gegen gewalttätige Übergriffe aller Art.
„Wir schauen nicht tatenlos zu, wenn Gewalt gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst verübt wird – wir handeln konsequent. Der Trend zu mehr Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ist klar ersichtlich. Jeder Fall ist einer zu viel“, so der Finanzminister. „Das neue Gewaltschutzprogramm setzt als Paket auf allen Ebenen an: bei Prävention, Intervention und Nachsorge. Bedeutsam sind auch die rechtlichen Neuerungen. Wir bieten zum Beispiel betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an, für sie bestehende Schmerzensgeldansprüche vor Gericht einzuklagen und den Prozess zu übernehmen. Dies nimmt die belastende Erfahrung eines Gerichtsprozesses gegen den Gewalttäter und verhilft ihnen einfacher zu ihrem Recht zu kommen. Wir stehen zu unseren Beschäftigten“, betonte Füracker.
Auch Rainer Nachtigall ist zufrieden: „Mit dem vorliegenden Konzept haben wir in unglaublich kurzer Zeit einen bedeutenden Schritt getan. Wir haben den Grundstein gelegt, den wir in Zukunft weiter ausbauen werden. Oberste Prämisse bleibt, es gar nicht erst zu gewalttätigen Vorfällen kommen zu lassen. Wo das nicht mehr möglich ist, geht es darum, die Beschäftigten zu wappnen. Jeder soll in der Lage sein, Grenzüberschreitungen bestmöglich und ohne Schaden zu nehmen, zu bewältigen – als Einzelperson, als Vorgesetzte und Vorgesetzter und als Kollegin oder Kollege. Wir zählen auf den Einzelnen, den Zusammenhalt im Team und das Einfühlungsvermögen und die Weitsicht der Vorgesetzten.“
Das Gewaltschutzprogramm wurde innerhalb des letzten Jahres in einer Arbeitsgruppe von Finanzministerium, BBB, Innenministerium und weiteren Expertinnen und Experten erarbeitet. Vor allem drei wesentliche Neuerungen sind hervorzuheben: eine einheitliche und umfassende Definition – und damit ein gemeinsames Verständnis – von Gewalt, drei Schulungsmodule sowie deutliche Rechtsschutzerweiterungen im Bereich der Schmerzensgeldklagen.