BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Finanzausschuss im Bundestag berät über Bekämpfung von Geldwäsche

Am 29. Januar 2024 beschäftigte sich der Finanzausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Auch der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel war als Sachverständiger geladen.

Liebel wies auf den Ausgangspunkt der Debatte um Geldwäsche hin, nämlich die Kritik der Prüfung der Financial Action Task Force (FATF), dem internationalen Expertengremium zu Finanzkriminalität, an der mangelnden Priorisierung der Geldwäschebekämpfung in Deutschland. Diese sei durch einen zu starken juristischen Fokus auf die Vortaten als solche, nicht aber auf die Ermittlung eigentlich inkriminierter Finanzflüsse ausgelegt. Liebel unterstrich, dass die neue Behörde BBF einen echten Mehrwert bringen müsse, der darin besteht, verfahrensunabhängige Finanzermittlungen zu führen, die sich nicht nur gegen das „Fußvolk“ der Geldwäscher, sondern die Hintermänner richten. Die BBF biete die Gelegenheit, entsprechende Kompetenzen so zu bündeln, dass diese Lücke im Behördenapparat geschlossen werden kann. Dies sei ein komplexes Unterfangen und solle deshalb im Gesetzgebungsverfahren sichergestellt werden.

Als positiv hob Liebel hervor, dass die BBF geldwäschespezifische Fortbildungen anbieten könne, die es in dieser Form in der Zollverwaltung noch nicht gebe und von denen auch die Bundesländer profitieren sollen. Eine entsprechende Stärkung der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen (GFGen) mit den Bundesländern halte der BDZ für ebenso erforderlich wie die Fortführung der Praxis, Verbindungsbeamte des Bundes in den Landeskriminalämtern zu haben.

Deutliche Kritik übte Liebel an der vorgesehenen Schwächung der Sachgebiete C, die Stellen abgeben sollen, um Wachschutz für die Liegenschaften der Bundesfinanzverwaltung zu leisten. Eine entsprechende Änderung des Zollverwaltungsgesetzes ist im Entwurf des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes vorgesehen. Zollbeamtinnen und Zollbeamte seien schlicht überqualifiziert, um das Berliner Bundesfinanzministerium, den Bundesrat und mögliche andere Einrichtungen zu schützen. Zudem stelle sich die Frage, wie diese Vollzugskräfte in besonderen Gefahrenlagen wie etwa bei Terrorangriffen) ausgerüstet sein sollen. Hier müsste in jedem Fall nachgebessert werden, um einen echten Schutz der Kolleginnen und Kollegen zu gewährleisten.

 

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