• Familienpflegezeit

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Familienpflegezeit wirkungsgleich auf Beamtenbereich übertragen

Die dbb bundesfrauenvertretung hat die Gesetzesinitiative zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes begrüßt und fordert eine schnelle Umsetzung. „Seit Inkrafttreten des Familienpflegezeitgesetzes vor einem Jahr drängen wir auf eine wirkungsgleiche Übertragung der Regelungen auf Beamtinnen und Beamte. Mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf wird diese bisher bestehende Ungleichbehandlung von Beschäftigten im Bundesdienst nun weitgehend aufgehoben“, stellte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 22. Januar 2016 heraus.

Das neue Gesetz sieht für Beamtinnen und Beamte des Bundes einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit vor. Danach erhalten auch beamtete Beschäftigte die Möglichkeit, eine Teilzeitbeschäftigung für maximal 24 Monate bei einer Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden für familiäre Pflege in Anspruch zu nehmen. Des Weiteren wird auch der Anspruch auf Pflegezeit neu geregelt. Bundesbeamtinnen und -beamte können ebenfalls den Anspruch auf eine sechsmonatige Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung zur Pflege von Angehörigen geltend machen. Dadurch werden künftig auch Teilzeiten unter 15 Stunden und völlige Freistellungen mit Vorschussgewährung für die häusliche Pflegetätigkeit möglich.

Die Gehaltseinbußen sollen für die Bundesbediensteten sowohl bei der Familienpflegezeit wie auch bei der Pflegezeit über einen Vorschuss ausgeglichen werden, der während der Pflegephase gezahlt und hinterher mit den Bezügen verrechnet wird. „Das Gesetz erweitert die Ansprüche der Bundesbeamtinnen und -beamten merklich und schafft ihnen Raum für mehr Flexibilität bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Eine Übertragung auf die Landesbeamtinnen und -beamten ist ebenfalls dringend geboten, ebenso wie die sozialverträgliche Weiterentwicklung der Familienpflegezeit. Die Einführung einer allgemeinen Lohnersatzleistung ähnlich dem Elterngeld ist aus unserer Sicht der nächste notwendige Schritt, um Pflege, Familie und Beruf in Einklang zu bringen“, forderte Wildfeuer.

 

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