Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)
Fachlicher Austausch mit Bürgerbewegung Finanzwende
Der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel hat sich mit der Geschäftsführerin der Bürgerbewegung Finanzwende Anne Brorhilker zu einem Gespräch über aktuelle Entwicklungen bei der Geldwäschebekämpfung getroffen. Schwerpunkte des waren die geplante Errichtung des Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und die Bekämpfung der Verschleierung von Vermögenswerten.
Die ehemalige Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker gilt als wichtigste Ermittlerin im Steuerskandal Cum-Ex. Unter Ihrer Leitung konnte die Kölner Staatsanwaltschaft gegen zahlreiche Cum-Ex-TäterInnen rechtskräftige Urteile erstreiten und dabei viele Millionen Euro an Steuergeldern zurückholen. Ihre Ideen für einen verbesserten Kampf gegen Finanzkriminalität bringt sie nun als Geschäftsführerin der Nichtregierungsorganisation „Finanzwende“ in Berlin ein.
Liebel und Brorhilker diskutierten die Herausforderungen, denen sich das zukünftige Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität stellen muss. Ein Haupthindernis für eine erfolgreiche Geldwäschebekämpfung sieht Brorhilker in der bislang schwierigen Ermittlung der Faktenbasis. Viele Großkriminelle verlagerten ihre Daten ins Ausland, wo die Verschleierung der Finanzströme über komplexe Firmenkonstruktionen erfolge, und oft umfangreiche Schutzvorschriften existierten („legal priviledge“). Es müssten daher Wege gefunden werden, die Geschäftsunterlagen wieder nach Deutschland zu holen und den Datenzugriff von Deutschland aus zu ermöglichen. Auch die internationale Zusammenarbeit solle intensiviert werden, wie es beispielsweise für den Bereich der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung durch den Einsatz eines multilateralen Frühwarnsystems schon gut gelungen sei. Als weitere Herausforderung stellt sich, Expertise hinsichtlich der aktuellen Geldverschiebungsstrategien der Kriminellen zu entwickeln.
Aus Sicht von Brorhilker setzt eine erfolgreiche Bekämpfung von Finanzkriminalität und Abschöpfung inkriminierter Vermögenswerte eine enge Verzahnung von administrativen Verfahren und strafrechtlichen Vorgehen voraus. Administrative Verfahren dürften insbesondere bei der Analyse von Massedaten eine praktische Rolle spielen. Bei einem strafrechtlichen Anfangsverdacht bieten die sich anschließenden strafrechtliche Ermittlungen sehr effektive Mittel zur Ermittlung konkreter Fakten und administrative Vermögensabschöpfung kann auf Grundlage ermittelter Fakten die Strafverfahren sinnvoll ergänzen. Für das neue Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität stelle sich damit insbesondere die Herausforderung, eine enge Kooperation mit verschiedenen Behörden sicherzustellen, der erfahrungsgemäß in der Praxis oftmals ein Gruppendenken der jeweiligen Behördenmitglieder entgegensteht.
Liebel und Brorhilker waren sich darüber hinaus einig, dass angesichts des Datenvolumens und des Personalmangels die Unterstützung durch digitale Auswertungsmöglichkeiten eine erhebliche Rolle spielen wird. Ferner bedürfe es des Ausbaus gemeinsamer Finanzermittlungsgruppen aller Strafverfolgungsbehörden und Finanzbehörde sowie der Stärkung von Zoll und Justiz.