dbb bundesfrauenvertretung

Entgelttransparenzgesetz: Auskunftsanspruch wahrnehmen

 

Unter dem Motto „Über Geld spricht man!“ wirbt das Bundesfamilienministerium für mehr Mut, den individuellen Auskunftsanspruch auf Mitteilung der Bruttovergütung vergleichbarer Arbeitnehmer des anderen Geschlechts zu nutzen. Die dbb bundesfrauenvertretung unterstützt die Kampagne und hält alle Berechtigten dazu an, ihren individuellen Auskunftsanspruch geltend zu machen.

 

„Der individuelle Auskunftsanspruch trägt nur zu fairen und gleichen Entgeltverhältnissen bei, wenn er aktiv genutzt wird. Nur wenn wir Transparenz wagen, explizit nachhaken und offen über Geld sprechen, werden wir langfristig den geschlechterbedingten Verdienstunterschieden entgegenwirken können“, machte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 16. Januar 2019 deutlich. „Sie sind anspruchsberechtigt? Worauf warten Sie noch, fragen Sie nach!“

Seit dem 6. Januar 2018 räumt das Entgelttransparenzgesetz Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen individuellen Auskunftsanspruch ein. Damit können sie seit einem Jahr mehr über die Grundlagen ihres Gehalts sowie die Grundlagen für das Gehalt einer gleichen oder gleichwertigen Tätigkeit erfahren. Damit auch künftig mehr Menschen ihren Auskunftsanspruch nutzen, wirbt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit einer breit aufgestellten Informationskampagne für die Verwirklichung des Entgeltgleichheitsgebots.

 

 

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