Rheinland-Pfalz
Energiepreispauschale: Land plant Übernahme in der Versorgung
Erfolg für den dbb rheinland-pfalz: Der Ministerrat hat am 27. September 2022 entschieden, dass die rund 54.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des öffentlichen Landesdienstes ebenso wie die Rentnerinnen und Rentner noch in diesem Jahr eine steuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten werden.
Der dbb rheinland-pfalz hatte das gegenüber dem zuständigen Ministerium der Finanzen gefordert, denn die Versorgungsempfänger und -empfängerinnen des Bundes wurden bereits im „Entlastungspaket III“ ausdrücklich in die Pauschalzahlung einbezogen, ein entsprechender Gesetzentwurf liegt inzwischen auf Bundesebene vor. Außerdem hatten Mitte des Monats bereits mehrere Bundesländer eine Nachzeichnung für die dortigen Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Aussicht gestellt.
Die dbb Landeschefin Lilli Lenz sagte: „Wir haben im Zuge unserer Forderung Finanzministerin Doris Ahnen mitgeteilt, dass wir darauf vertrauen, dass auch die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im Geltungsbereich des Landesbeamtenversorgungsgesetzes nicht abgehängt werden. Per Einmalzahlung bekommen sie nun konsequent eine Entsprechung zur Pauschale. Das ist gut und richtig. Das ist Solidarität und das ist gerecht.“
Die Landesregierung stellt laut Finanzministerium für die Übertragung der Energiepreispauschale auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger rund 15 Millionen Euro bereit. Der benötigte Gesetzentwurf, der auch für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im Kommunaldienst gelten muss, soll im November dem Kabinett vorgelegt werden.